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Gemeinderatssitzung vom 28.05.2009

Erstellt von FranzJosef am 30-May-2009 21:57 (1980 gelesen)

Nach der Begrüßung, Einleitung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung konnte zügig zu den Tagesordnungspunkten fortgeschritten werden. Bis auf einen entschuldigten Gemeinderat war die Versammlung vollständig. Dem Antrag auf Rücktritt eines Marktrat zum 30.05.09 wurde schnell stattgegeben, welcher daraufhin die Versammlung verließ.

Die weiteren Tagesordnungspunkte waren nicht so schnell abgehandelt.

Erneut wurde die Wahl und Bestellung vom 2. Kommandanten der FFW Mausheim behandelt. Den Vorsitz gab der Bgm an seinem 2. Stellvertreter ab. Der 3. Bgm gab einen Bericht über die Wahl ab, bei der es keine Komplikationen gegeben hat. Laut einem Schreiben vom LA Regensburg sei bei der Wahl zum 2. Kommandanten alles ordentlich verlaufen, ebenso habe der Kandidat mittlerweile die Bedingungen für die Ausführung eines solchen Amtes erfüllt.

Im Laufe der Diskussion stellt der SPD Fraktionssprecher die Neutralität der Beteiligten in dieser Angelegenheit in Frage, da der Verfasser vom Schreiben nicht aus der Rechtsabteilung stammt. Auch stellt er die Forderung nach Neuwahlen auf, da zwischenzeitlich auch der 1. Kommandant und der Geräte- und Jugendwart zurückgetreten sind.

In der Abstimmung vom UB Antrag zur Geschäftsordnung das Thema von der Tagesordnung zu nehmen gibt es ein 11 zu 7 Ergebnis. Die Sache scheint noch nicht ausgestanden zu sein!

Das nächste Thema befasste sich mit dem Antrag der Fa. Ostwind eine Windkraftanlage in der Nähe von Buxlohe entlang der Autobahn zu errichten. Im speziellen ging es um die Genehmigung des 5. Windrades, welches schon ziemlich nahe an Buxlohe heranreichen wird. Die UB will sich für die Interessen der Bürger einsetzen und wie die anderen Räte und Ratfrau nur zustimmen, wenn das 5. Windrad auch näher an der Autobahn aufgestellt wird. Benedikt Söllner ist dagegen, daß das Erholungsgebiet Beratzhausen zum Windpark umfunktioniert wird und hat dagegen gestimmt.

Punkt 5 auf der Tagesordnung beschäftigte sich mit der Genehmigung eines neuen Stalles für Legehennen. Bei dieser Maßnahme wird nach Fertigstellung die vorhandenen Ställe 1 und 4 stillgelegt. Zweifel an der Angelegenheit wurden laut, da mancher Rat noch von einem anderen Anhörungsverfahren für Stall 4 wisse. Der Beschluss wurde jedoch so abgeändert, dass die Zustimmung nur dann gilt, wenn die Stilllegung der vorgenannten Ställe 1 und 4 durchgeführt wird.


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