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ANHÖRUNGSVERFAHREN NACH § 91 ABGABENVERORDNUNG

Erstellt von Atlan am 28-May-2009 05:30 (2020 gelesen)

laber-jura.de erhielt folgenden Beitrag zu den Anhörungsverfahren nach §91 AO zur Straßensanierung am Zehentberg mit der Auflage, den Text ungekürzt und vollständig wiederzugeben. Dem Ersuchen wurde zugestimmt.



Von: Christine Aurore [mailto:aurore@XXX.de]*)
Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2009 22:02
An: 'konrad.meier@XXX.de'*)
Cc: 'robert.hammer@XXX.de'*)
Betreff: ANHÖRUNGSVERFAHREN NACH § 91 ABGABENVERORDNUNG - Erschließungsanlage Ostmarkstraße
Wichtigkeit: Hoch



Sehr geehrter Herr Meier,



Ihr Schreiben, das kein Datum aufweist, habe ich diesen Dienstag erhalten. Da ich in München berufstätig bin, habe ich somit keine Möglichkeit an dem Anhörungsverfahren der Gemeinde teilzunehmen.



Warum wurde diese Einladung so spät versandt? Ist dies Absicht?



Hinzu kommt, dass Ihr Schreiben leider für den Laien unverständlich ist. Ist dies Absicht?



In der Gemeindeordnung steht, dass Sie für alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde verantwortlich sind.

Es wäre sinnvoll, diesen Paragraphen zu erweitern. Nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Bürger dieser Gemeinde.



Sie versenden ein Schreiben, das für den normalen Bürger dieser Gemeinde UNVERSTÄNDLICH ist. Ist dies Absicht?



Sie nehmen als Rechtsgrundlagen für das Anhörungsverfahren die Ausbaubeitragssatzung des Marktes vom 05.12.2003 sowie die Erschließungsbeitragsatzung vom 14.09.1990.



Aus beiden Satzungen kann der Laie keine für ihn nachvollziehbaren Informationen beziehen. Ist dies Absicht?



Laut Ihrem Schreiben ist gemäß § 91 AO vor Erlass des Beitragsbescheides ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren wird vom 22. – 29.05.09 durchgeführt.



Worüber wollen Sie den betroffenen Bürger dieser Gemeinde anhören?



Anhören darüber,

- dass er diese Bescheide unübersichtlich findet und sich frägt, was Sie mit dieser Anhörung bezwecken wollen,

- dass er mit den bisher bereits durchgeführten Maßnahmen nicht einverstanden ist,

- dass die Baufirma auf Fragen der Betroffenen keine Auskünfte erteilt

- Ist dies Absicht?



Ich hoffe, dass viele Betroffene Herrn Hammer aufsuchen werden, um angehört zu werden.



Ich hoffe, dass Herr Hammer die richtigen Antworten bereit hat. Mit „richtig“ ist fachlich fundiert gemeint.



Ich hoffe, dass Sie dieses Schreiben beantworten werden.



Hochachtungsvoll



Christine Aurore

*) Die Mail-Adressen wurden durch die Administratoren unkenntlich gemacht.


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