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Solarmodule auf dem Schuldach - Informationsveranstaltung

Erstellt von Gast am 06-Jun-2004 13:00 (2314 gelesen)

Skaliertes BildNachdem die Genehmigung seitens des Gemeinderates zur Nutzung des Schuldaches für die Errichtung einer Solar-Bürgerkraftanlage bereits seit längerer Zeit vorliegt, fand nun eine Informationsveranstaltung seitens des Ingenieurbüros Zügner statt, auf der die Details der Anlage erläutert wurden.

Allerdings hatten sich nur wenige Interessenten am vergangenen Freitag im Beratzhauser Zehentstadl eingefunden, um sich über die geplante Anlage zu informieren. Dipl. Ing, (FH) Kurt Zügner erläuterte im Laufe des Abends sowohl die ökologischen Hintergründe, die technischen Einzelheiten als auch die Investitionsmöglichkeiten..

Skaliertes BildErneuerbare Energiequellen
Die Energieversorgung könne man mit dem Begriff Wohlstand gleichsetzen, betonte Zügner zu Beginn seines Vortrages, um anschließend auf die globalen Verhältnisse einzugehen. Vor allem müsse man den steigenden Energieverbrauch berücksichtigen, der bei der herkömmlichen Gewinnung mit Hilfe fossiler Brennstoffe, den Treibhauseffekt erhöhe, erschöpfbar sei und auf der anderen Seite zu Abhängigkeiten führe. Daher sei die Förderung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen, wie Wind und Sonne unabdingbar führte er weiter aus, erklärte den photoelektrischen Effekt, auf dem die Energiegewinnung aus der Sonnenstrahlung basiert, um im Anschluß auf die Bauteile einer Solaranlage einzugehen.

Bürgerkraftanlage
Die Bürgerkraftanlage auf dem Schuldach wird aus den Modulplatten, den sogenannten PV-Platten, einem Wechselrichter und einem Stromzähler bestehen. Beratzhausens dritter Bürgermeister Martin Tischler gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, daß es preisgünstiger wäre, einen Wechselrichter und einen PV - Stromzähler für die Gesamtanlage zu installieren, statt für jeden Investor eine kleine Einzelanlage mit sämtlichen Komponenten vorzusehen. Zügner wandte jedoch ein, daß bei einer derartigen Kopplung Gemeinschaftseigentum entstünde, welches zur Verwaltung wiederum eines juristischen Zusammenschlusses der einzelnen Investoren bedürfe. Er habe sich bei einem Notar erkundigt und erfahren, daß hier lediglich eine BGB in Frage käme, die jedoch Haftungsrisiken für den Einzelnen berge, welche aus seiner Sicht nicht durch die finanziellen Vorteile amortisiert würden.

Finanzielle Aspekte
Nach den technischen Details ging Zügner auf die finanziellen Vorteile einer Investition ein. So werden nach dem EEG (Energieeinspeisungsgesetz) für Strom aus solarer Strahlungsenergie seit dem 01. Januar 2004 generell 57,4 Cent pro kWh für 20 Jahre zuzüglich des Errichtungsjahres für eine Anlage bis zu 30 kW garantiert. Zügner erläuterte dies an dem Rechenbeispiel, daß bei Gesamtkosten von 147.800,-- Euro für den Einzelnen spezifische Kosten in Höhe von 4.600,-- anfielen, wodurch sich bei einer erwarteten Leistung von 900 kWh im Jahr ein Kapitalertrag von Euro 517,-- ergäbe. Eine Finanzierung sei entweder über die Hausbanken möglich, die jedoch meistens eine Sicherheit verlangten, desweiteren über das Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder aber die Umweltbank in Nürnberg, die die Solaranlage als Sicherheit akzeptiere.

Skaliertes BildVertragliche Absicherung
Um eine Absicherung der Investoren auf der einen und der Gemeinde auf der anderen Seite zu gewährleisten würden detaillierte Verträge abgeschlossen werden, die Eigentum- und Nutzungsrechte, Bau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Laufzeit, Rücktrittsrecht, außerordentliche Kündigung, Wiederherstellung, Haftung, Rechtsnachfolge, Abbau und Erwerbsrechte regelten. Da auf die Module eine 25jährige Garantie gegeben würde, würde man in diesem Vertrag auch das Nutzungsrecht auf diesen Zeitraum auslegen. Die Investoren seien berechtigt, Wartungspersonal auf das Dach zu schicken, im Gegenzug sei die Gemeinde verpflichtet das Dach verschattungsfrei zu halten.

Die gesamte Thematik wurde durch den Ingenieur Zügner durch Beispiele aus der Praxis anschaulich erläutert. Er brachte immer wieder zum Ausdruck, da es sich um eine Bürgerkraftanlage handle, sollten auch zunächst die Beratzhauser die Möglichkeit zur Investition erhalten. Sollten sich jedoch nicht genug Investoren finden, so seien genügend Interessenten aus dem städtischen Bereich vorhanden, sodaß einer Realisierung des Projektes nichts im Wege stünde.


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