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Auswirkungen der Gesundheitsreform in der Region

Erstellt von Gast am 22-Jan-2004 20:40 (1758 gelesen)

Die Auswirkungen der Gesundheitsreform werden momentan bundesweit diskutiert. Auch in Beratzhausen hat die seit 01. Januar in Kraft getretene Reform erste Reaktionen gezeigt und sowohl Ärzte als auch Pflegeeinrichtungen klagen über den Mehraufwand und kritisieren die starke finanzielle Belastung vorallem älterer und chronisch kranker PatientenSkaliertes Bild

Aufgrund der Änderungen im Gesundheitswesen war der Geschäftsleiter Gerl-Unglaub des Senioren- und Pflegeheim St. Hedwig / Beratzhausen gezwungen 99% Betreuer seiner 113 Heimbewohner anzuschreiben und Ihnen die sich aus der Gesundheitsreform resultierenden Änderungen mitzuteilen, denn auch für jeden einzelnen Heimbewohner müssen pro Quartal 10,00 Euro Praxisgebühr, sowie 10,00 Euro bei der Inanspruchnahme des Notdienstes entrichtet werden.

Kassenärztliche Vereinigung auch "ohne Rezept"
Da dem Heim keine Taschengeldverwaltung obliegt und bei einer Verauslagung der Gebühren der buchhalterische Aufwand nicht unerheblich sein würde, einigte man sich mit den betreuenden Ärzten, die Form der Informationsrundschreiben zu wählen, zumal einige Ärzte zunächst ohne die vorherige Entrichtung der 10,00 Euro keine Rezepte mehr ausstellen wollten oder aber zu bedenken gaben daß sie im Falle einer nicht zeitnahen Begleichung der Praxisgebühr die Angelegenheit der kassenäztlichen Vereinigung zur Einleitung eines Mahnverfahrens übergeben würden. Aus diesem Grunde wandte sich das Seniorenheim an die Kassenärztliche Vereinigung, um sich Klarheit zu verschaffen und um Hilfestellung zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung ihrer Bewohner zu erhalten. Dort erteilte man ihnen jedoch lediglich die Auskunft, man habe für diese Handhabungsform "auch kein Rezeptund könne nur zu einer Beschwichtigung der Ärzte raten.

Somit war die Verwaltung des Pflegeheims gezwungen, die Angehörigen, d.h. die mit der Pflegschaft betrauten Personen anzuschreiben, sie auf den Sachverhalt hinzuweisen, die entsprechenden Rundschreiben des Bezirkes zur Information mitzuschicken und Überweisungsträger beizufügen, aus denen hervorgeht, daß sie ab sofort für die Begleichung der Rechnungen Sorge zu tragen haben Ein Aufwand, den Gerl-Unglaub mit ca. sechs Stunden Arbeitszeit seiner Verwaltung veranschlagt, wobei zu dem Personallaufwand noch die Portokosten hinzugerechnet werden müssten. Auch mit den Apotheken habe man sich in Verbindung setzen müssen, da die meisten der Heimbewohner zuzahlungsbefreit waren, jetzt jedoch Rechnungen an die Betreuer erstellt werden müssten. Laut Einschätzung Gerl-Unglaubs wird ein Großteil des Taschengeldes der Sozialhilfeempfänger für die Medikamentenaufwendungen ausgegeben werden müssen.

Chronisch kranke und ältere Patienten am härtesten betroffen
Auch die Ärzte sehen in der Neureglung eine erhebliche Veränderung in der medizinschen Versorgung, wobei es vorallem ältere und chronisch Kranke am härtesten treffen würde. Ein Beratzhauser Arzt, der auch im Seniorenheim eine größere Anzahl von Patienten seit Jahren betreut, hat mit den ersten Auswirkungen der seit 01. Januar in Kraft getretenen Reform zu kämpfen. Zunächst habe man feststellen müssen, daß gerade die am meisten betroffenen Patienten keine Kenntnis über die neuen Bestimmungen hatten. Ein Großteil von Ihnen hätten zwar einen gesetzlichen Betreuer, der aber oftmals auch nicht bereit sei, diese Zahlungen zu leisten, zumal zu den erhöhten Zuzahlungsgebühren und dem Wegfall der Befreiungen auch noch mehrere für ältere, bettlägerige und chronisch kranke Patienten unentbehrliche Medikamente, wie zum Beispiel Lactulose, Alphaliskonsäure, Magnesium und Kalium-Präparate (für Herzkranke) sowie viele Pilzmittel aus der Verordnungsliste herausgefallen seien und nun nur noch auf Privatrezepten verordnet werden könnten, was für den Einzelnen mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden sei. Hinzu kämen die höheren Selbstbeteiligungskosten für Massagen und Krankengymnastik, in einem derartigen Fall müssten zusätzlich 10,00 Euro Rezeptgebühr und 10 % der jeweiligen Anwendung aus der eigenen Tasche bestritten werden, gibt der Arzt zu bedenken Bei den Dauerverordnungen, die bei einem Großteil der Patienten im Pflegeheim anfielen, könne man davon ausgehen, daß mindestens fünf bis zehn Medikamente auf den Rezepten stünden, die jeweils mit 5,00 bis 10,00 Euro Zuzahlung belastet sind.

Probleme auch im Praxisalltag
Doch auch im Praxisalltag sei es schon vorgekommen, daß langjährige Patienten, die dringend bestimmte Medikamente benötigten, auf dem Absatz kehrt machten, nachdem sie aufgefordert wurden, die Euro 10,-- Praxisgebühr zu entrichten, erzählt der Arzt aus seinem Alltag. Doch nicht nur für die Patienten bringe die Reform Nachteile mit sich, denn auch für die Praxis sei der Mehraufwand enorm, man müsse sowohl die Konten bezüglich der Praxisgebühren prüfen. als auch die Barkasse führen.

Aus diesen Gründen wünsche man sich seitens der Ärzteschaft klarere und ausgewogenere Bestimmungen und die Rücknahme einiger Einschränkungen.
Skaliertes Bild
In den Apotheken Beratzhausens habe sich die Reform laut Ursula Planck von der Marien-Apothekle noch nicht so drastisch bemerkbar gemacht, doch sähe man bereits Schwierigkeiten auf sich zukommen, zumal gerade in Bezug auf das Altenheim ein Vielfaches mehr an Rechnungen an die einzelnen Insassen geschrieben und überwacht werden müßten, da die Zuzahlungsbefreiung wegfalle. Desweiteren sei es bei den vermehrten Privatverordnungen unklar, inwieweit der finanzielle Rückhalt zur Begleichung der Rechnungen vorhanden sei.


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