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Marktrat für Öffnungsklausel

Erstellt von hjgibis am 20-Apr-2004 19:32 (2625 gelesen)

Laaber. In der jüngsten Marktratssitzung wurde die vom Landratsamt angeregte Öffnungsklausel heftig debattiert. Dabei geht es um die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis. Bisher musste der Kreistag über alle Änderungen der Landschaftsschutzgebiete beschließen. Die Öffnungsklausel würde alle Flächen aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung nehmen, die von einem Bebauungsplan überplant sind oder die innerhalb eines bebauten Ortsteils liegen.

Diese Anregung geht auf eine Initiative einer Arbeitsgruppe des Kreistages zurück, die einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes auch im Landkreis umsetzen möchte. In die vor 15 Jahren beschlossene Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete wurden in 10 Änderungsverordnunge mittlerweile 21 Änderungen eingearbeitet. Diese große Zahl an Änderungen soll die Öffnungsklausel verringern, da bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes in Zukunft keine vorherige Änderung des Landschaftsschutzgebietes mehr notwendig wäre.

Verwaltungsvereinfachung oder Todesurteil ?

Entscheiden muss der Kreistag über die Öffnungsklausel, doch alle betroffenen Gemeinden - und damit auch der Markt Laaber - werden zuvor ebenso wie die Fachstellen gehört. Bürgermeister Hogger sieht mit der Öffnungsklausel einen Teil der Planungshoheit an die Gemeinde zurückverlagert. Auch Max Kolb und Michael Jobst sehen eine Verwaltungsvereinfachung in der neuen Regelung. Demgegenüber befürchten Gerhard Raba und Maria Scharfenberg, dass diese Klausel der Tod der Landschaftsschutzverordnung sein könne. Die zahlreichen privaten Interessen im Umfeld einer Baugebietsausweisung könnten im Gemeinderat die Belange des Landschaftsschutzes schnell in den Hintergrund treten lassen.

Bisher alle Änderungswünsche genehmigt

Den Bedenkenträgern hielt Kolb entgegen, dass auch im Kreistag allen Änderungswünschen der Gemeinden im Großen und Ganzen entsprochen worden sei. Auch würden bei der Ausweisung von Baugebieten die Fachbehörden und damit auch die Naturschtuzbehördern im Verfahren beteiligt. Hogger erinnerte daran, dass bei der Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete die Gemeinde gebeten wurden, auf Einsprüche zu verzichten und man im Gegenzug bei Änderungsverfahren Entgegenkommen zeigen wollte. Andererseits erinnerte Scharfenberg daran, dass die Änderungen der Landschaftsschutzgebiete im Kreistag stets heiß diskutiert wurden. Sie kritisierte, dass die Deregulierung ausgerechnet beim Umweltschutz beginnen solle.

Vier Gegenstimmen

Letztendlich musste der Marktrat entscheiden, ob er die Öffnungsklausel befürwortet oder ablehnt. Gegen die Stimmen der SPD und der Grünen sprach sich der Marktrat für die Einführung der Öffnungsklausel aus. Eine Entscheidung wird aber erst im Sommer im Kreistag fallen.

Was sonst in der Marktratssitzung beraten wurden, lesen Sie hier.


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