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WG: DAS RECHT DES BÜRGERS AUF AKTENEINSICHT - JA oder NEIN

Erstellt von Atlan am 22-Jun-2009 15:40 (2386 gelesen)

laber-jura.de wurde gebeten die folgende Mail komplett zu veröffentlichen.
Von: Christine Aurore [mailto:aurore@XXX,XX]
Gesendet: Montag, 22. Juni 2009 06:36
An: 'konrad.meier@XXX.XX'
Betreff: DAS RECHT DES BÜRGERS AUF AKTENEINSICHT - JA oder NEIN
bitte lesen Sie weiter ...

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Meier,

von den beiden Schreiben Ihrer Administration abgesehen,


1. Von: Meier Konrad [mailto:konrad.meier@XXX.XX]
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2009 08:53
An: Christine Aurore
Betreff: AW: Ihr Schreiben v. 29.05.09 - Erhebung einer Vorausleistung - Herstellung der Strasse und des Gehweges

Sehr geehrte Frau Aurore,

vielen Dank für Ihr Schreiben/Mail vom 01.06.2009. Die Beantwortung wird meine Verwaltung vornehmen. Ein kleiner Hinweis für Sie: Ich bin 1. Bürgermeister und nicht Oberbürgermeister. Bei ca. 5600 Einwohnern genügt das aber auch vollkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Meier – 1. BM Markt Beratzhausen


2. Von: Geusch Christian [mailto:Christian.Geusch@XXX.XX]
Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2009 10:42
An: aurore@XXX.XX
Betreff: Erhebung der Vorausleistung: Beantwortung Ihrer Fragen

Sehr geehrte Frau Aurore,

wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihrer Anfrage zur Einsicht in das Leistungsverzeichnis derzeit nicht stattgegeben werden kann, da nach einer Auskunft aus dem Jahr 1991 der Reg. der Oberpfalz dies nicht zulässig ist. Ob diese Aussage noch zeitgemäß ist, lassen wir jedoch z.Z. bei dem Bay. Kom. Prüfungsverband prüfen. Sollten Sie darauf Anspruch haben, werden wir Ihnen dies mitteilen.


Mit freundlichen Grüßen

Christian Geusch
Technische Bauverwaltung


habe ich bisher keine, für mich zufriedenstellenden, Antworten auf meine durchaus berechtigten Fragen erhalten.

Sie fordern von mir eine Vorauszahlung betreffend Straße und Gehweg, haben aber bis dato meiner Bitte um eine Einsicht in das Leistungsverzeichnis nicht stattgegeben, mit der Begründung, dass nach einer Auskunft aus dem Jahr 1991 der Reg. der Oberpfalz dies nicht zulässig sei. Ob diese Aussage noch zeitgemäß ist, ließen die Verantwortlichen der Gemeinde derzeit bei dem Bay. Kom. Prüfungsverband prüfen.

Sollte ich einen Anspruch auf Akteneinsicht haben, würden Sie mir dies mitteilen.

Leider läuft am 29.06.09 die Frist zur Zahlung der Vorausleistung aus, ich aber tappe noch immer im Dunklen.

Wann haben Sie Ihre Anfrage an den Bay. Kom. Prüfungsverband gestellt und wann wird mir das Ergebnis bekannt gegeben? Kann ich noch diese Woche damit rechnen?

Obwohl die Finanzierung der Baumaßnahmen am Zehentberg zu 60% bzw. 90% von den betroffenen Bürgern getragen wird, verweigert man diesen die Einsicht in das Leistungsverzeichnis.

Wie kann dies in einem Rechtsstaat möglich sein?


Mutet man dem Bürger zu, für die Katze im Sack bezahlen?

Diese Verweigerung erweckt den berechtigten Eindruck, dass man dem Bürger mit Absicht Informationen vorenthalten will. Wie anders kann man dieses Verhalten sonst verstehen?

Sowohl Ihre Antwort als jene Ihres Bauverwaltungsangestellten gehen auf keine einzige meiner Fragen konkret ein.

Wollen Sie nicht antworten oder ist meine Fragestellung zu kompliziert?

Wenn Sie nicht antworten wollen, dann ist dies für jeden intelligenten Menschen nachvollziehbar.

Wenn Ihnen meine Fragen zu kompliziert erscheinen, werde ich diese hier nochmals aufführen, in der Hoffnung, dass Ihnen bei wiederholter Lektüre doch noch für mich verständliche Antworten in den Sinn kommen:

- ANHÖRUNGSVERFAHREN (§ 91 AO)

Warum versenden Sie ein Einladungsschreiben (basierend auf den Rechtsgrundlagen der Ausbaubeitragssatzung des Marktes vom 05.12.2003 sowie der Erschließungsbeitragsatzung vom 14.09.1990) an die betroffenen Anrainer, wenn die Gemeindeverwaltung dann doch die Beantwortung der sehr wohl berechtigten Fragen der Betroffenen zu dieser Baumaßnahme gezielt verweigert?

Ist dies Absicht?

- IHRE ANTWORT AUF MEIN SCHREIBEN Sie schreiben, dass Ihre Verwaltung meine Fragen beantworten wird. Nun, ein dürftiger 3-Zeiler war die Antwort Ihres technischen Bauverwaltungsangestellten.


Warum wird dem betroffenen Bürger die Akteneinsicht verweigert, wo er doch den Großteil der Baumaßnamen bezahlen muss?

Wir fordern die Einsichtnahme in das vollständige Leistungsverzeichnis mit der Leistungsbeschreibung für diese Baumaßnahmen.

- Die Gemeinde verlangt Vorausleistung für etwas, von dem der Bürger nicht weiß, ob es rechnerisch und sachlich richtig ist.


Welche Möglichkeiten sind dem Bürger gegeben, diese Berechnungen zu überprüfen, wenn Sie ihm die Akteneinsicht verweigern?

- Wer im Gemeinderat zeichnet verantwortlich für die Ausarbeitung und Richtigkeit der Berechnung von Bescheiden?

- Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn Fehler unterlaufen?

- Wer im Gemeinderat zeichnet verantwortlich, dass die beauftragte Baufirma ihre Arbeiten gewissenhaft berechnet und ordnungsgemäß ausführt?

der Bürgermeister? der Gemeinderat? die Bauverwaltung? das Ingenieurbüro Wöhrmann? die Bundeskanzlerin?

ODER GAR DIE ARMEN BETROFFENEN BÜRGER, WELCHEN DIE AKTENEINSICHT VERWEIGERT WURDE ?


Zuletzt noch eine Bemerkung zu dem am 15.06.09 in der MZ erschienenen Artikel, welchen Sie mit Sicherheit zur Kenntnis genommen haben. Ich hoffe, dass Sie die Schreiberin dieser Zeilen um Richtigstellung ihrer Aussage gebeten haben.

DAS SIND SIE, SEHR VEREHRTER HERR BÜRGERMEISTER, DEN ZEHENTBERGER BÜRGERN SCHULDIG !

Hochachtungsvoll

Christine Aurore


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