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Verleumdung, Rache, Dummheit, Unterstellung …

Erstellt von FranzJosef am 17-Jun-2009 09:31 (2148 gelesen)

Eigentlich müssten sich der Bürgermeister, das Ingenieurbüro und die ausführende Baufirma über den reißerischen und nicht ganz die Wahrheit treffenden Artikel in der MZ, vom Montag 15.06.2009, mit der Schlagzeile „Baufirma verweigert Gewährleistung“ wehren. Entschieden wehren!

Ist es die ewige Rache der Verlierer, die Vorgänge, welche im Bauwesen Gang und Gäbe sind, verquer und reißerisch darstellen zu lassen. Laut Auskunft renommierter Baufirmen ist es üblich bei Beginn von Sanierungsarbeiten den Bauherrn auf den Ausschluss von Gewährleitung für vorhandene Gewerke hinzuweisen. Auf der anderen Seite haftet jede Baufirma selbstverständlich für ihre ausgeführten Arbeiten innerhalb der nächsten vier (4) Jahre (gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung nach VOB). Danach ist, die in diesem Zusammenhang immer wiederkehrend genannte „Gewährleistung“ eigentlich „hinfällig“! Jeder Bauherr weiss das.

Dummheit sei denen unterstellt, die nur „nachplappern“, was einem fertig vorgesetzt wird. Schon in der letzten Gemeinderatssitzung wurde derselbe Tenor angeschlagen, siehe Beitrag vom 01.06.2009 in laber-jura.de. Die Bürger haben sich über die Vernunft hinaus durchgesetzt und wollen nur noch billig. Billig reden es nur ein paar Wenige, die betroffenen Bürger- und Bürgerinnen haben immer für eine vernünftige bezahlbare Lösung gekämpft. Für Dumm werden auch all jene verkauft, die von den Vorgängen um die Sanierung am Zehentberg nichts oder nur eingeschränkt Bescheid wissen. In diesem Zusammenhang sei ein Kommentar eines Bürgers aus Schwarzenthonhausen genannt, der sagte: „Nachdem mir klar wurde, der „Zehentberg“ ist überall, habe ich das Bürgerbegehren unterstützt“

Als Unterstellung muss man die Aussage über das Ingenieurbüro und die Baufirma sehen. Beide Firmen sind eingeführt und leisten gute Arbeit und werden jetzt vorgeführt, als würden Sie besserwissend die Gewährleistung ausschliessen. Die ausführende Baufirma kann nur diese Arbeiten erledigen, welche beauftragt wurden. Den Auftrag hat der Bürgermeister und die Verwaltung gegeben. Für diese Arbeiten wird es auch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung durch den Leistungserbringer geben. Was nun alles vergessen oder übersehen wurde ist Sache der Verwaltung und nicht der Bürger- und Bürgerinnen. Denen hat man das Recht auf Einsicht bisher verwehrt (siehe auch letzte Beiträge).

Bitte: stellt den mündigen Bürger und Bürgerin nicht für dümmer hin als sie sind. Und eine Binsenweisheit zum Schluß: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Einmal ist er in Beratzhausen schon gebrochen.


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