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Erhebung einer Vorausleistung - Herstellung der Strasse und des Gehweges

Erstellt von Atlan am 01-Jun-2009 21:22 (2208 gelesen)

Zu den Vorgängen um die Vorausleistung für die Straßensanierung am Zehentberg erhielt laber-jura.de erneut eine Mail mit der Bitte um vollständige Veröffentlichung. Der Bitte wurde statt gegeben. Bitte lesen Sie weiter!

Von: Christine Aurore [mailto:aurore@xxx.xx]*)
Gesendet: Montag, 1. Juni 2009 17:07
An: 'konrad.meier@xxx.xx'*)
Betreff: Ihr Schreiben v. 29.05.09 - Erhebung einer Vorausleistung - Herstellung der Strasse und des Gehweges


Sehr geehrter Herr Meier,

Ihr Antwortschreiben habe ich zur Kenntnis genommen.

Leider scheinen Sie den Tenor meines Schreibens nicht verstanden zu haben.

Sie sprechen von Kommunalem Abgaberecht, Anhörungsverfahren, Vorausleistungsbescheiden, Paragraphen etc. , so als wäre dies Trivialliteratur, aber alleine das „Kommunalabgabenrecht ist eine – selbst für Juristen – schwer zu durchdringende und unüberschaubare Materie.

Ich nehme an, dass Sie und Ihre Spezialisten Durchsicht haben!

Ich möchte nachvollziehen können, wofür ich bezahlen muss. Aus den Bescheiden und Ihren Schreiben ist dies nicht ersichtlich und überprüfbar.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir Einsichtnahme in das vollständige Leistungsverzeichnis mit der Leistungsbeschreibung für diese Baumaßnahmen gewähren würden.

Da die betroffenen Bürger 60% bzw. 90% der Baumaßnahmen zahlen müssen, haben sie das Recht zu überprüfen, ob diese Berechnungen ihre Richtigkeit haben. Wer kann ihnen das verwehren, denn „der Gaul ist nicht geschenkt“ sondern erkauft!

Die Gemeinde verlangt Vorausleistung für etwas, von dem der Bürger nicht weiß, ob es rechnerisch und sachlich richtig ist.

Welche Möglichkeiten sind dem Bürger gegeben, diese Berechnungen zu überprüfen?

Wer im Gemeinderat zeichnet verantwortlich für die Ausarbeitung und Richtigkeit der Berechnung von Bescheiden?

Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn Fehler unterlaufen?

Wer im Gemeinderat zeichnet verantwortlich, dass die beauftragte Baufirma ihre Arbeiten gewissenhaft berechnet und ordnungsgemäß ausführt?

Der Bürgermeister? der Gemeinderat? die Bauverwaltung? oder das von der Gemeinde konsultierte Ingenieurbüro Wöhrmann?


Die Bemerkungen der Baufirma, dass sie die Gewährleistung für den Unterbau nicht übernehmen, sind überflüssig. Sie sind einzig und allein für die vereinbarten Arbeiten verantwortlich. Dass die Baufirma einen Vollausbau vorgezogen hätte, ist nachvollziehbar. Hätte mehr eingebracht! Und das auf unsere Kosten!!!

Bei dieser Gelegenheit ersuche ich Sie den


Initiatoren der Bürgerinitiative gegen den Vollausbau aus ganzem Herzen für ihren Mut und ihr Engagement

und

den Unterzeichnern dieser Initiative für ihren Solidaritätssinn meinen Dank auszusprechen.


Viele Fragen, Herr Bürgermeister, aber durchaus berechtigt, denn in der Gemeindeordnung steht geschrieben, dass Sie für alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde (und die Bürger) verantwortlich sind.


Hochachtungsvoll

Christine Aurore

*) Email-Adressen durch Administrator unkenntlich gemacht.


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