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Gemeinde, Rechtsanwalt und Gutachter am Verwaltungsgericht "abgewatscht"!

Erstellt von Solitarität am 29-May-2008 09:12 (2344 gelesen)

Gericht entscheidet: Bürgerbegehren ist zulässig
Am 28.05.2008 entschied das Verwaltungsgericht Regensburg für die Bürger am Zehentberg. Für die Gemeinde war dies die zweite Niederlage innerhalb 6 Monate.


War die Entscheidung über das Bürgerbegehren „ Johann Ehrl Platz „ noch sehr knapp, so konnte die BI Zehentberg einen grantiosen zu Null Erfolg verzeichnen. Das Gericht gab der Bürgerinitiative in allen Punkten Recht. Die da sind:

1. Die Gemeinde vertrat die Meinung, dass die RStO 01 zwingend angewandt werden muß. Das Gericht gab der BI Recht die die Meinung vertrat, dass die RSt0 01 keine bindende Wirkung hat und nur eine Orientierungshilfe ist.
1:0 für die BI

2. Der Unterbau der Straße ist nicht ausreichend:
Hier reichte der „ gesunde Menschenverstand „ laut des Gerichtspräsidenten Dr. Korber aus. Er sagte „ Die Straße war 40 Jahre lang tragfähig und frostsicher, warum soll sie es auch nicht in Zukunft sein“ Genau die Argumentation der BI.
2:0 für die BI

3. Die Ausbauvariante der BI sei nicht abrechenbar. Auch diesen Punkt hat das Gericht wie von der BI immer vertreten und behauptet entschieden. Die Variante ist umlagefähig d.h. die Bürger zahlen 60% die Gemeinde 40%. Das hat die BI immer gesagt und sich auf Gerichtsurteile und das Landratsamt berufen nur die damalige Mehrheit im Gemeinderat allen voran Herr Eibl hat diesen Punkt zur Stimmungsmache gegen die BI benutzt. Bis zuletzt haben diese Leute behauptet, dass die Bürger von ganz Beratzhausen für die Zehenberger bezahlen müssen. Herr Eibl, Herr Thaler, Herr Tischler und die restlichen Gemeinderäte die für die 11:10 Abstimmung gesorgt haben sind entweder nicht in der Lage Gesetzte und Schriftstücke zu lesen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen oder sie haben aus politischen Gründen fasch entschieden.
3:0 für die BI

4. Gewährleistung bzw. Garantie: Darauf ist das Gericht nicht eingegangen und der Rechtsanwalt der Gemeinde auch nicht, da der Sachverhalt so ist wie in die BI schon immer vertreten hat, dass die Vorschriften nach VOB gelten wen danach ausgeschrieben wird.
4:0 für die BI

Herr Eibl als zweiter Bürgermeister hat im Mitteilungsblatt vom 26.10.2007 geschrieben:
Vorteil der BI Variante:
Die Bürger in den Straßen hätten nur sehr wenig zu bezahlen.
Nachteil der BI Variante:
Der Anteil der Gemeinde, also aller Bürger wäre sehr hoch, auch höher als bei der vom Marktgemeinderat beschlossenen Variante.

Mit dieser Falschinformation hat Herr Eibl im Wahlkampf weiter Stimmung gegen die BI gemacht und gepunktet.

Herr Eibl Sie haben auch geschrieben: " Demokratische Verfahren wie ein Bürgerbegehren sind immer ein Prüfstein für eine gute und stabile Gemeinschaft und erfordern einen fairen Wettstreit, der von gegenseitiger Achtung und Respekt geprägt sein soll. Darum bitte ich Sie in den folgenden Wochen".

Machen Sie Ernst mit Ihrer Aussage und entschuldigen Sie sich öffentlich für Ihr unfaires Verhalten. Erst dan sind Sie wieder Glaubwürdig.

Deshalb ist es nur gut und gerecht , dass Herr Eibl nicht mehr 2 Bürgermeister von Beratzhausen wurde.
Jetzt haben wir einen 2. Bürgermeister, der sowohl in der Frage "Johann Ehrl Platz" wie auch beim Straßenausbau Zehentberg, mit seinem fachlichem Sachverstand, die richtigen Entscheidungen getroffen hat.
Tatsache ist, dass die BI Zehentberg in allen Belangen vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen hat. Da fragt man sich, wo die klügeren Köpfe sind!


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