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Planfeststellungsverfahren: Staatsstraße Beratzhausen - Deuerling

Erstellt von Gast am 15-Dec-2003 12:36 (1776 gelesen)

Die Erörterung des Ausbaus der Staatsstraße 2394 Beratzhausen - Deuerling im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens am vergangenen Donnerstag in Beratzhausen hatte zwar einige Einwendungen der Anlieger zu behandeln, doch grundsätzliche Einwände gegen die geplante Straßenführung standen nicht zur Debatte.

Neben dem Markt Beratzhausen, Vertreten des Straßenbauamtes und der Regierung der Oberpfalz waren vor allem Anlieger erschienen, die diverse Fragen bezüglich ihrer Grundstücke zur Diskussion stellten, wie z.B. die Größe der benötigten Flächen, Zufahrten oder aber die Oberflächenentwässserung Einige Puntke konnten vor Ort entkräftet werden, bei einigen werden den Betroffenen Änderungsvorschläge seitens der Planer gemacht werden.

Übergabe als Gemeindeverbindungsstraße
Der Markt Beratzhausen habe in erster Linie Interesse an dem zügigen Fortlauf der Planung und Realisierng der Staatsstraße bekundet, so Johann Schönsteiner von der Planfeststellungsbehörde der Regierung der Oberpfalz,. Die Forderung habe lediglich darin bestanden, daß die im Anschluß an die Baumaßnahmen dem Markt zu übergebende alte Trasse als Gemeindeverbindungsstraße vor der Übergabe saniert werden müsse. Seitens der Regierung habe man die Herstellung eines der Verkehrsbedeutung entsprechenden Zustandes vor Übergabe zugesichert.

Bund Naturschtz gegen Ausbau der Straße
Die Einwände des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wurden im Rahmen dieses Termins zwar nicht erörtert, da kein Vertreter des Verbandes zu dem Termin erschienen war, doch wird man die Einsprüche behandeln, da der Antrag fristgerecht vorlag. Der Bund Naturschutz wendet sich in seiner Stellungnahme gegen einen Ausbau der Staatsstraße, die aufgrund der unmittelbaren Nähe der B 8 als auch der A 3 lediglich ihre Funktionalität in der regionalen Verkehrserschließung habe. Aus diesem Grund schlägt der BN eine "Abstellung" der bisherigen "Fehlnutzung" durch den Fern- und Durchgangsverkehr der Strecke durch Nachtfahrverbote und Verkehrsleitsysteme vor. Ein Ausbau würde aus Sicht der Naturschützer lediglich zu einer Nutzungsintensivierung führen, was die Lärm- und Schadstoffbelastung der Anwohner und der Erholungssuchenden erhöhen würde. Desweiteren lehnt der BN das Bauvorhaben aufgrund von Einschnitten in die Natur, wie Durchschneidung eines Waldstückes, die fehlende Berücksichtigung des Amphibienwechsels, und den bisherigen Verzicht auf Bestandserhebungen und auf eine art- bzw. populationsspezifische Verträglichkeitsprüfung ab.

Antrag WIB Beratzhausen
Obwohl die Werbeinitiiative Beratzhausen einen Änderungsantrag eingereicht hatte, der eine komplett andere Trassenführung beinhaltete, war auch hier kein Vertreter am vergangenen Donnerstag vor Ort, sodaß auch in diesem Fall keine Erörterung stattfand. Laut Auskunft Schönsteiners sei dieser Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden, wodurch auch eine interne Behandlung seitens der Regierung nicht zwingend vorgeschrieben sei.

Weiteres procedere
Das Straßenbauamt müsse die Änderungsvorschläge bezüglich der durch die Anlieger angesprochenen Einwände erarbeiten und mit den Betroffenen abstimmen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde eine Entscheidungsfindung durch die Planfeststellungsbehörde erfolgen, erläuterte der Vertreter der Regierung das weitere procedere. Sobald ein Planfesstellungsbeschluß vorliegen würde, bestehe noch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, ansonsten würde er nach sechs Wochen rechtskräftig. Sollte alles problemlos ablaufen, würde man unter normalen Umständen mit dem Beginn der Baumaßnahmen im Jahr 2004 rechnen können, doch schränkte Schönsteiner ein, daß die Realisierungsphase gleichzeitig auch von der Finanzierung abhängig sei, was wiederum aufgrund der allgemeinen Situation der Staatskassen zum Problem werden könnte.


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