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Neue Aspekte in Sachen Bürgerprotest

Erstellt von Gast am 09-Sep-2003 10:58 (1952 gelesen)

Nachdem Bürgermeister Georg Thaler aus der Sommerpause zurückgekehrt ist, wurde er um eine Stellungnahme gebeten, die seine Ansicht bezüglich des Bürgerprotestes am Hinteren Markt aufzeigt. Das Plakat hängt noch immer an der Hauswand Emil Karls, auf dem er die Sanierugnsmaßnahmen der Gemeinde kritisiert. Skaliertes Bild

Thaler ging in dem Gespräch auf die einzelnen Angriffsdetails ein und erläuterte, daß es sich in erster Linie um Streitpunkte handle, die nicht die Gemeinde direkt beträfen, sondern Differenzen zwischen den Nachbarn darstellen würden. Umbaumaßnahmen in einem Ortsbereich würden oftmals für den einen Anlieger vermeintliche Vorteile, für den anderen vermeintliche Nachteile mit sich bringen. Der Bürgermeister der Marktgemeinde erläuterte in diesem Zusammenhang die Details der kritisierten Punkte. So gäbe es in Beratzhausen keine Baumverordnung, was bedeute, daß jeder Grundstückseigentümer selber bestimmen könne, ob er einen Baum fällen möchte. Die Antonius-Linde habe sich auf Privatgrund befunden, man hätte sie auch gerne erhalten, da es sich um einen raumprägenden Baum gehandelt habe, doch müsse man in diesem Fall den Wunsch des Grundstückseigentümers respektieren, dem der Baum in seinem Garten das Licht genommen habe. Desweiteren sei ein Sicherheitsrisiko bei den Ausgrabungsarbeiten nicht auszuschliessen gewesen.
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Die Baumaßnahmen des unmittelbaren Nachbarn Karls hätten rechtlich keiner nachbarlichen Zustimmung bedurft, so Thaler. Grundsätzlich müsse vor einer Garage aus Sicherheitsgründen eine Aufstellfläche errichtet werden, woraus die Gesamtlänge der geplanten Ausgrabungsarbeiten resultieren würde. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, die Ausgrabungsarbeiten im Rahmen der Sanierugnsmaßnahmen durchzuführen, da die Städtebauförderung sowohl reine öffentliche Flächen, als auch den Einwirkungsbereich der Privatfläche inkludiere. In diesem konkreten Fall wäre es die Angleichung des vorderen Bereiches gewesen, die restlichen Baumaßnahmen hätten vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden müssen. Als man jedoch feststellen mußte, daß der Fels auf dem Nachbargrundstück Karls nicht brüchig, sondern ausgesprochen massiv ist, habe man die Arbeiten eingestellt, da die Kosten aufgrund des erheblichen Aufwandes für die Gemeinde nicht tragbar gewesen seien. Der Grundstückseigentümer habe daraufhin ebenfalls die Arbeiten ruhen lassen, da ihm die Aushubaktionen ohne Bezuschussung zu teuer gewesen seien. Da es sich bei dem Grundstück nicht um Gemeindefläche handle, entzögen sich weitere Maßnahmen auf dem Grundstück auch dem Einflußbereich der Marktgemeinde. Dies sei auch bei dem gegenüberliegenden Haus neben der Treppe der Fall, hier habe man im Rahmen der Sanierung die alten Gewölbekeller abgerissen, um dem Eigentümer die Möglichkeit einer Car-Port-Schaffung zu geben. Auch diese Planung wurde im Vorfeld mit dem Architekturbüro Dömges & Partner durchgeführt. Wann, wie und ob die Grundstücksbesitzer die weiteren Bautätigkeiten, die ihnen selbst obliegen, umsetzen werden, entzöge sich wieder dem Einfluß der Gemeinde.

Die Maßnahmen am Hinteren Markt seien nun abgeschlossen, die Gewährleistungsarbeiten und Nachbesserungen erledigt, lediglich die Bepflanzung würde man erst im Herbst vornehmen. Die Schlußrechnung bezüglich der Baumaßnahmen lägen beim Ingenieurbüro Wöhrmann, der Verwendungsnachweis könne jedoch erst nach Abschluß der Bepflanzungsmaßnahmen erstellt werden.
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Auch der direkte Nachbar zu Karl wurde bezüglich seiner Sicht der Sachlage befragt. Er konstatierte, daß Karl bereits weit im Vorfeld von dem geplanten Garagenbau gewußt habe, auch bei den Anliegerversammlungen in Zusammenhang mit dem Ausbau des Hinteren Marktes sei dies immer wieder zur Sprache gekommen. Der Bau sei nicht eingestellt, sondern würde lediglich im Moment ruhen. Von vornherein sei lediglich der Vorplatz in den Katalog der Sanierunsmaßnahmen aufgenommen worden, wenn die Gestaltung in die gesamte Optik hineinpassen würde.

Auch wenn Emil Karl bereits zu Beginn der Sanierungsplanung ein Plan mit Garage, Aufstellfläche und mit der Fällung der Linde vorgelegen hätte, so Thaler, hätte ein Einspruch keine Chance gehabt, da es sich nicht um Nachbar-zustimmungspflichtige Maßnahmen gehandelt habe. Es sei scheinbar zu einer Entzweiung der Nachbarschaft gekommen, und er hoffe auf Beruhigung, doch seitens der Gemeinde könne hier nicht eingegriffen werden.


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