Pressebericht VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessungen:

 

 

Messörtlichkeit: Lrs. Neumarkt i. d. Opf., Gemeinde Pilsach, BAB A3 in Fahrtrichtung Frankfurt, auf Höhe Parkplatz Pilsacher Talbrücke

Messzeit: Mittwoch, 02.09.2020, 16.15 Uhr bis 20.20 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h

Gemessene Fahrzeuge: 2647

Beanstandet: 75

Anzahl Fahrverbote: 4

Schnellster: 177 km/h

Ahndung: mind. 240 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Neutraubling, Ostumgehung, auf Höhe Peter-Parler-Straße

Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 15.10 Uhr bis 20.40 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h

Gemessene Fahrzeuge: 872

Beanstandet: 124

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 96 km/h

Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Lkrs. Neumarkt i. d. Opf., Freystadt, Staatsstraße 2237 in Richtung Berching, auf Höhe dortiger Unterführung

Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 09.40 Uhr bis 13.00 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h

Gemessene Fahrzeuge: 581

Beanstandet: 14

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 99 km/h

Ahndung: mind. 30 €, 0 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Lrs. Cham, Gemeinde Runding, Verbindungsstraße zwischen Langwitz und Satzdorf in Richtung Windischbergerdorf

Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h

Gemessene Fahrzeuge: 186

Beanstandet: 3

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 85 km/h

Ahndung: mind. 70 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

 

Verkehrsunfälle:

 

Fehlanzeige

 

Sonstiges:

 

Kleintransporter-Fahrer unter Drogeneinfluss:

 

Laaber, Lkrs. Regensburg: Am Mittwoch, 02.09.2020, gegen 11.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der BAB A3 bei Laaber einen Kleintransporter, besetzt mit zwei Personen, welcher in Fahrtrichtung Passau unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der 33jährige Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Zudem wurden im Fahrzeug Betäubungsmittel aufgefunden. Dessen Besitzer war allerdings ein 42jähriger Arbeitskollege des o. g. Fahrers, welcher zwar in einem anderen Fahrzeug unterwegs war, sich nach Verständigung durch den o. g. 33jährigen zur Kontrollstelle. Er muss sich nun wegen einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Nach einem Fahrerwechsel im Kleintransporter konnten die Personen ihre Fahrt fortsetzen.

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