Pressebericht der PI Neumarkt i.d.OPf.

Verkehrsunfälle mit Unfallflucht

 

 

Am 11.09.2019, gg. 11.35 Uhr wurde beobachtet, wie ein Lkw-Fahrer mit Anhänger in Neumarkt die Fußgängerampel an der Ingolstädter Straße beim Abbiegen beschädigte und ohne anzuhalten weiter fuhr. Es entstand an der Ampel ein Schaden von ca. 100 Euro.

 

 

 

 

Am 08.09.2019 zwischen 09.30 Uhr und 13.30 Uhr parkte ein 66-jähriger Mann seinen Pkw in Kadenzhofen auf einer Wiese, die mit einer Flatterleine als Parkplatz ausgewiesen war. Auf diesem ausgewiesenen Parkplatz wurde sein Pkw, Opel/Zafira, angefahren und beschädigt. Es entstand am rechten hinteren Kotflügel ein Schaden von ca. 2000 Euro.

 

 

Wer hat Beobachtungen zu den beiden Verkehrsunfällen mit Unfallflucht gemacht? Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf., Tel. 09181/4885-0.

 

 

 

 

Am 11.09.2019, zwischen 18.20 Uhr und 19.08 Uhr wurde in Neumarkt ein Pkw, BMW/X5, der in der Altdorfer Straße ordnungsgemäß geparkt war, angefahren und beschädigt. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Durch Zeugen wurde das Kennzeichen des Verursachers festgehalten. Weitere Ermittlungen werden noch geführt. Am BMW entstand ein Schaden von ca. 500 Euro.

 

 

 

 

Verstoß gegen das Waffengesetz

 

 

Am 11.09.2019, gg. 20.25 Uhr wurde in Postbauer-Heng ein 29-jähriger Mann einer Kontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass er ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 mm in seiner Hosentasche trug. Gegen ihn besteht ein Waffenbesitzverbot. Das Springmesser wurde sichergestellt.

 

 

 

 

 

Ladendiebstahl

 

 

Am 11.09.2019, gg. 13.45 Uhr wurde beobachtet, wie eine 33-jährige Frau in einem Supermarkt mehrere Lebensmittel entnahm und diese in ihre mitgeführte Einkaufstasche steckte. Die Waren im Wert von 26,21 Euro in der Einkaufstasche bedeckte sie mit einer Kinderjacke. An der Kasse bezahlte sie lediglich die Waren, die sie in der Hand trug. Anzeige wurde erstattet.

 

 

 

 

Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung

 

 

Ein 24-jähriger Pkw-Fahrer wurde am 11.09.2019, gg. 13.50 Uhr wegen eines Handyverstoßes einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass das im Fahrzeug verbaute Fahrwerk nicht eingetragen war. Zudem führte er keine Papiere bezüglich des Fahrwerkes mit. Durch die fehlende Eintragung eines anderen Fahrwerks erlosch die Betriebserlaubnis. Der Fahrer wurde bis zum TÜV begleitet und das Fahrzeug dort verkehrssicher abgestellt. Anzeige wurde erstattet.