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Verwaltungsgerichtsbeschluss v. 19.07.2007 Johann Ehrl Platz

Erstellt von Gast am 22-Jul-2007 11:10 (2099 gelesen)

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Regensburg hat am 19.07.07 folgenden Beschluss erlassen.
I. Dem Antragsgegner ( Gemeinde ) wird untersagt, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem anhängigen Hauptsacheverfahren Az. RO 3 K 07.795 auf Zulassung des in der Marktgemeinderatssitzung vom 03. Mai 2007 abgelehnten Bürgerbegehrens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane zu treffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung zu beginnen oder entgegenstehende vertragliche oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen.



II. Der Antragsgegner ( Gemeinde ) hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 2500,00 € festgesetzt.

In der 10 seitigen Begründung steht auf Seite 7 folgendes.
Zitat: " Das streitgegenständliche Bürgerbegehren ist aller Voraussicht nach zulässig; es wurde folglich zu Unrecht nicht zugelassen ".

Weiter schreibt das Gericht auf Seite 9 Abs.2
" Davon ausgehend, verstößt ein Bürgerbegehren nicht gegen die Gründsätze des Art. 61 GO, wenn die Gemeinde selbst die vom Bürgerbegehren angestrebten Maßnahmen ohne Verletzung dieser Vorschriften beschließen und durchführen können. Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheides, der die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse ( so BayVGH v. 19.3.2007 Az 4 CE 07.416). Der Gemeinderat des Antraggegners würde seine Gestaltungsfreiheit bei hauswirtschaftlichen Entscheidungen nicht überschreiten, wenn er von sich aus und nicht aufgrund des Bürgerentscheides sein bisheriges Planungs- und Erschließungskonzept, wie vom Bürgerbegehren gewollt, ändern würde ".

Die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft, auf die sich die Gemeinde immer berufen hat, gebiete ein Umdenken. Es ist zu erwarten, dass einem Bürgerentscheid statt gegeben wird. Die Bevölkerung ist in der Mehrheit gegen diesen teueren Ausbau. Das müßen die Verantwortichen endlich einsehen und nicht auf biegen und brechen ihre Macht demonstieren.

Gemeinderat, Bürgermeister u. BI "Johann Ehrl Platz" setzt euch nochmal zusammen und gestaltet einen Platz der für alle Bürger akzeptabel ist.


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