Trunkenheitsfahrt verhindert – zudem hatte der Betroffene keinen Führerschein und für seinen Pkw bestand kein Versicherungsschutz
Beratzhausen. Am Sonntag, den 18.10.2026, gegen 19.45 Uhr, ging die Mitteilung einer besorgten Bürgerin bei der Polizeiinspektion Nittendorf ein, dass ein 25jähriger aus dem Landkreis Kelheim stark alkoholisiert auf dem Weg zu seinem Fahrzeug in der Bahnhofstraße wäre und sie befürchtet, dass er trotz seines Zustandes fährt. Vor Ort konnte der Mann auf dem Weg zu seinem Pkw angetroffen werden und er gab gegenüber den Polizeibeamten an, nur im Fahrzeug schlafen zu wollen. Bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem war sein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz, weshalb seine amtlichen Kennzeichen bereits entstempelt waren. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt sowie weiterer Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz sichergestellt. Der offensichtlich alkoholisierte 25jährige wurde in die Obhut einer Bekannten übergeben.