Weiterfahrt nach Atemalkoholtest unterbunden
Bei einer Kontrolle wurde bei einem Fahrzeugführer ein Atemalkoholwert über der erlaubten Grenze festgestellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Zudem wird geprüft, ob die Nutzung der roten Händlerkennzeichen rechtmäßig war.
Hemau. Am Mittwoch, den 02.09.2026, wurde in ein 50jähriger Landkreisbewohner mit seinem Pkw BMW, gegen 22.30 Uhr, durch eine Streife der Polizeiinspektion Nittendorf einer Kontrolle unterzogen. Am Fahrzeug waren rote Händlerkennzeichen angebracht. Während der Maßnahme wurde beim Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest vor Ort erbrachte einen Wert von knapp 0,3 Promille. Ein bei der PI Nittendorf im Anschluss durchgeführter gerichtsverwertbarer Alkoholtest zeigte 0,33 Promille an. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Da der Fahrzeugführer nach bisherigen Erkenntnissen den Pkw nicht zu einem für die roten Kennzeichen genehmigten Fahrtzweck nutzte, wurde neben der Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz ein weiteres Verfahren wegen eines Verstoßes nach der Abgabeordnung sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet. Ein Haftpflichtversicherungsvertrag lag zur Tatzeit vor.