Geschwindigkeitsmessung(en)
Messörtlichkeit: Sinzing, BAB A3, im Bereich Anschlussstelle Sinzing Messzeit: Donnerstag, 17.09.2020, 14.30 – 20.00 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (außerorts) Gemessene Fahrzeuge: 5255 Beanstandet: 56 Anzahl Fahrverbote: 4 Schnellster: 157 km/h Ahndung: mind. 240 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot |
Verkehrsunfall auf der A3 bei Nittendorf – 3 Personen leicht verletzt
Nittendorf, BAB A3: Am Freitag, 18.09.2020, gegen 02.50 Uhr, ereignete sich auf der A3 – Höhe Anschlussstelle Nittendorf – ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und drei leicht verletzten Personen. Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 50-jähriger Pkw-Lenker gemeinsam mit seiner 47-jährigen Ehefrau die linke Fahrspur der Autobahn in Fahrtrichtung Regensburg und touchierte aus bisher ungeklärter Ursache einen neben ihm auf der rechten Fahrspur fahrenden Sattelzug. Durch den Anprall an den Lkw wurde der Pkw des 50-Jährigen stark beschädigt und kam unbeleuchtet auf der linken Spur zum Stehen. Ein 27-jähriger Pkw-Fahrer, der mit einer 18-jährigen Beifahrerin ebenfalls die linke Fahrspur befuhr, bemerkte dies zu spät und prallte in den verunfallten Pkw. Hierbei wurden die 47-Jährige Ehefrau des Unfallverursachers sowie die beiden Insassen des dahinter fahrenden Fahrzeuges leicht verletzt und mit dem Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser verbracht. Der 47-jährige Lkw-Fahrer blieb unverletzt. Der Gesamtunfallschaden wird auf mindestens 15.000 Euro geschätzt. An der Unfallstelle unterstützten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Sinzing, Undorf, Nittendorf und Etterzhausen sowie Kräfte der Autobahnmeisterei Pollenried.
Ohne Führerschein und unter Drogen am Steuer
Sinzing, BAB A3: Am Donnerstag, 17.09.2020, gegen 23.45 Uhr, wurde ein 33-jähriger Pkw-Lenker, der mit seiner 31-jährigen Ehefrau unterwegs war, von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der A3 bei Sinzing einer Verkehrskontrolle unterzogen. Noch während des Anhaltevorgangs versuchten die beiden Fahrzeuginsassen die Plätze zu tauschen. Dies konnte jedoch von den Beamten erkannt werden. Das Motiv für den Sitzplatzwechsel war dann bei der anschließenden Überprüfung schnell gefunden. Hier bemerkten die Beamten, dass der 33-Jährige eindeutige drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Konsum von Cannabis. Außerdem stellten die Beamten vor Ort fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Diese wurde ihm gerichtlich entzogen und mit einer Sperrfrist versehen. Nach einer Blutentnahme und der Unterbindung der Weiterfahrt wurde der 33-Jährige wieder entlassen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss.
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