Geschwindigkeitsmessungen:
Messörtlichkeit: Lrs. Neumarkt i. d. Opf., Gemeinde Pilsach, BAB A3 in Fahrtrichtung Frankfurt, auf Höhe Parkplatz Pilsacher Talbrücke Messzeit: Mittwoch, 02.09.2020, 16.15 Uhr bis 20.20 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h Gemessene Fahrzeuge: 2647 Beanstandet: 75 Anzahl Fahrverbote: 4 Schnellster: 177 km/h Ahndung: mind. 240 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Neutraubling, Ostumgehung, auf Höhe Peter-Parler-Straße Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 15.10 Uhr bis 20.40 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h Gemessene Fahrzeuge: 872 Beanstandet: 124 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 96 km/h Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Lkrs. Neumarkt i. d. Opf., Freystadt, Staatsstraße 2237 in Richtung Berching, auf Höhe dortiger Unterführung Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 09.40 Uhr bis 13.00 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h Gemessene Fahrzeuge: 581 Beanstandet: 14 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 99 km/h Ahndung: mind. 30 €, 0 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Lrs. Cham, Gemeinde Runding, Verbindungsstraße zwischen Langwitz und Satzdorf in Richtung Windischbergerdorf Messzeit: Dienstag, 02.09.2020, 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h Gemessene Fahrzeuge: 186 Beanstandet: 3 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 85 km/h Ahndung: mind. 70 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
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Verkehrsunfälle:
Fehlanzeige |
Sonstiges:
Kleintransporter-Fahrer unter Drogeneinfluss:
Laaber, Lkrs. Regensburg: Am Mittwoch, 02.09.2020, gegen 11.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der BAB A3 bei Laaber einen Kleintransporter, besetzt mit zwei Personen, welcher in Fahrtrichtung Passau unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der 33jährige Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz. Zudem wurden im Fahrzeug Betäubungsmittel aufgefunden. Dessen Besitzer war allerdings ein 42jähriger Arbeitskollege des o. g. Fahrers, welcher zwar in einem anderen Fahrzeug unterwegs war, sich nach Verständigung durch den o. g. 33jährigen zur Kontrollstelle. Er muss sich nun wegen einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Nach einem Fahrerwechsel im Kleintransporter konnten die Personen ihre Fahrt fortsetzen. |