Gefahrgut ohne Erlaubnis transportiert
Parsberg. Bei der routinemäßigen Kontrolle eines türkischen Sattelzuges auf der A 3 bei Parsberg wurde eine total gefälschte ADR-Bescheinigung sichergestellt.
Beamte der Autobahnpolizeistation Parsberg hielten am Mittwoch, 18.12.2019, gegen 10:30 Uhr, auf der Bundesautobahn A3 an der Anschlussstelle Parsberg einen Sattelzug mit türkischer Zulassung und Gefahrgutkennzeichnung zur Kontrolle an.
Die transportierte Ladung bestand aus diversem Gefahrgut. Der 49-jährigen Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in der Türkei händigte während der Kontrolle unter anderem auch die hierfür erforderliche ADR-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung, auch Gefahrgutführerschein genannt, ist die Erlaubnis um gefährliche Güter auf der Straße befördern zu dürfen. Bei Überprüfung des Dokuments stellten die Beamten fest, dass es sich bei der ausgehändigten Bescheinigung um eine Totalfälschung handelt und der Fahrzeugführer somit nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist.
Der türkische Lastwagenfahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung hinterlegen. Der Sattelzug wurde bis zum Eintreffen eines Fahrers mit gültiger ADR-Bescheinigung abgestellt.