Pressebericht der PI Neumarkt i.d.OPf.

Diebstahl

 

 

In der Zeit vom 19.06.2019, 18.00 Uhr bis 21.06.2019, 07.50 Uhr gelangte ein unbekannter Täter in Neumarkt in einen Nebenraum eines Geschäftes in der Oberen Marktstraße. In dem Raum öffnete er eine mit einer Plastikplombe verschlossene Kiste und entwendete daraus mehrere SIM-Karten und Internet-Sticks. Schaden ca. 500 Euro.

 

 

 

 

Fahrraddiebstahl

 

 

In Neumarkt entwendete ein unbekannter Täter am 21.06.2019, zwischen 00.00 Uhr bis 08.00 Uhr ein blaues Mountainbike, das unversperrt in einer Garage in der Oberen Marktstraße abgestellt war. Nähere Beschreibung des Fahrrades nicht bekannt. Wert ca. 100 Euro.

Vermutlich handelt es sich um denselben Täter, wie bei dem Diebstahl der SIM-Karten und den Internet-Sticks.

 

 

 

 

Sachbeschädigung

 

 

Am 25.06.2019, zwischen 16.30 Uhr und 23.00 Uhr wurden von einem roten Damencityrad in Neumarkt, das vor einem Wohnanwesen in der Regensburger Straße abgestellt war, der Korb, das Schutzblech und das Hinterrad beschädigt. Es entstand dabei ein Schaden von ca. 150 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

Warenbetrug

 

Am 25.06.2019 bestellte ein 48-jähriger Mann im Internet einen Kaffeevollautomaten und überwies den Kaufpreis von 499 Euro. Kurz darauf stellte er fest, dass es sich hierbei um einen Fakeshop handelte. Die Überweisung konnte nicht mehr angehalten werden. Zwischenzeitlich bekam der Geschädigte eine zweite Zahlungsaufforderung, den Betrag an eine andere Bank in Köln zu überweisen. Der Geschädigte erstattete nun Anzeige.

Bayernweit sind weitere identische Fälle bekannt.

 

 

 

 

Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz und der Straßenverkehrsordnung

 

Am 25.06.2019 wurden zwischen 07.30 Uhr und 14.00 Uhr in Berg beim  Autobahnrastplatz Kontrollen durchgeführt.

Bei zwei Sattelzügen wurden mangelhafte Reifen festgestellt. Nach einem Reifenwechsel konnten sie die Weiterfahrt antreten.

Zwei Lkw-Fahrer werden zur Anzeige gebracht, da sie die täglichen Ruhezeiten überschritten.

Ein Lkw-Fahrer konnte nicht die vorgeschriebenen Tageskontrollblätter vorweisen. Außerdem war die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert. Nach erfolgter Ladungssicherung wurde die Weiterfahrt gestattet.

Zwei Transportfirmen werden angezeigt, da sie ihrer Pflicht nicht nachkamen, bei den digitalen Kontrollgeräten einen Download innerhalb der letzten 3 Monate durchzuführen.