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Polizeibericht PP/PD Regensburg: PI Parsberg vom 11.05.2018  
Author: Admin
Published: 5/2018
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Pressebericht der PI Parsberg vom 11.05.2018


Wellplatten illegal im Wald entsorgt

Seubersdorf i. d. Opf.: Ein bislang unbekannter Täter entsorgte vermutlich im Zeitraum von Montag, 07.05.2018, bis Dienstag, 08.05.2018, unerlaubt ca. 20 Asbestwellplatten im Waldstück „Bockslohe“ im Bereich Seubersdorf/Batzhausen/Eichenhofen. Wer hat im fraglichen Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht oder kann sonstige Hinweise auf eine entsprechende Abbruch- oder Umbaumaßnahme in diesem Bereich geben? Hinweise bitte an die PI Parsberg, Tel. (09492) 9411-0.


Kradfahrer fuhr auf Pkw auf

Seubersdorf i. d. Opf. Am Mittwoch, den 09.05.2018, gegen 18.20 Uhr, wollte eine 35jährige VW-Fahrerin in der Regensburger Str. nach links abbiegen, musste jedoch wegen Gegenverkehrs anhalten. Dies bemerkte offensichtlich ein 27jähriger Kradfahrer zu spät und fuhr mit seiner Yamaha auf den VW auf. Der 27jährige wurde dabei verletzt und in eine Klinik gebracht. Die Autofahrerin blieb unverletzt. Der Sachschaden beziffert sich auf ca. 3.000 EUR.


Kradfahrer schwer gestürzt

Hohenfels. Am Donnerstag, den 10.05.2018, gegen 16.35 Uhr, kam ein 16jähriger mit seinem Leichtkraftrad Yamaha auf der Kreisstraße zwischen Raitenbuch und Stetten nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich im dortigen Straßengraben. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu und wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Regensburger Klinik verbracht. Der Schaden am Krad beläuft sich auf ca. 3.500 EUR.


Da hört der Spaß auf

Seubersdorf i. d. Opf. Mit einer lustigen Vatertagsfeier hat das nichts zu tun, was eine Gruppe betrunkener Jugendlicher am Christi-Himmelfahrts-Tag, 10.05.2018, gegen 19.20 Uhr, in Wissing veranstaltet hat. Ein 22jähriger betrat während ihrer „Sauftour“ unberechtigt ein privates Grundstück und machte sich am dortigen privaten Wasserrad zu schaffen. Durch die gewaltsame Manipulation entstand am Wasserrad bzw. dessen Lager vermutlich hoher, noch nicht zu beziffernder Sachschaden. Den uneinsichtigen Jugendlichen erwartet eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
 
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