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Polizeibericht PP/PD Regensburg: PI Parsberg vom 03.02.2018  
Author: Admin
Published: 2/2018
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Pressebericht der PI Parsberg vom 03.02.2018


Warnung vor Anrufen falscher Polizeibeamter

Bundesweit rufen immer wieder falsche Polizisten an, um sich Informationen und mehr zu erschleichen. Am Freitag trieben solche Betrüger im Raum Dietfurt ihr Unwesen.
Es ging um Geld sowie Wertgegenstände und die Auskunft darüber, wieviel sich im Haus der jeweiligen Bürger befindet. Durch eine technische Veränderung erreichten die Betrüger, dass im Telefondisplay der Angerufenen die Nummer der nächstgelegenen Polizeiinspektion angezeigt wurde. Unter dem Vorwand, von der Polizei seien Einbrecher in ihrer Siedlung festgenommen worden und dabei sei eine Liste, auf der die Anschrift des Angerufenen stehen würde, gefunden worden, versuchten die Betrüger, Informationen über Vermögensbestände zu erhalten.
Seien Sie bei solchen Anrufen misstrauisch! Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden sie das Telefonat. Erst wenn sie selbst den Anruf beendet haben, die Nummer der zuständigen Polizeidienststelle heraussuchen und dort nachfragen. Nicht die angezeigte Nummer zurückrufen.
Gehen Sie am Telefon nicht auf Fragen zu Ihrer finanziellen Situation oder Wertsachen bei sich zu Hause ein.
Die Polizei fragt Sie am Telefon, ohne dass von Ihnen selbst eine Anzeige erstattet wurde, grundsätzlich nicht nach Bargeld oder Wertgegenständen.


Alkohol am Steuer

Velburg / Breitenbrunn. Gleich zweimal stellten Beamte im Zuständigkeitsbereich der PI Parsberg bei Verkehrskontrollen Alkohol am Steuer fest.
Ein 59jähriger Opel - Fahrer wurde in der Gemeinde Breitenbrunn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Es folgt nun ein Strafverfahren gegen den Mann.
Der zweite Fall ereignete sich im Gemeindegebiet Velburg. Hier konnte bei einem 27jährigen VW-Fahrer Alkohol in der Atemluft nachgewiesen werden. Es folgen ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
 
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