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Polizeibericht PP/PD Regensburg: PI Neumarkt i.d.OPf. vom 06. Juni 2017  
Author: Admin
Published: 6/2017
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Pressebericht der PI Neumarkt i.d.OPf. vom 06. Juni 2017


Verkehrsunfall mit Unfallflucht

Am 05.06.2017, gg. 18.15 Uhr parkte eine 25-jährige Frau ihren Pkw, Opel/Corsa, in Neumarkt, Kastengasse/Schwesterhausgasse. Als sie gegen 21.00 Uhr zu ihrem Fahrzeug kam, stellte sie einen Schaden am linken hinteren Kotflügel fest. Der Unfallverursacher hatte sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Am Corsa entstand ein Schaden von ca. 1500 Euro.


Verkehrsunfall mit Sachschaden

Auf der Staatsstraße 2238 im Gemeindebereich Freystadt ereignete sich am 05.06.2017, gg. 19.50 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden von ca. 7500 Euro entstand.
Ein 63-jähriger Hyundai-Fahrer befuhr die Staatsstraße 2238 und wollte auf die Staatsstraße 2220 in Richtung Hilpoltstein fahren. Als er die Abzweigung verpasste, setzte er seinen Pkw zurück und stieß mit einem 59-jährigen Skoda-Fahrer zusammen, der auf der Staatsstraße 2238 hinter ihm fuhr. Durch den Unfall wurde niemand verletzt.


Sachbeschädigung an Kfz

In der Zeit vom 01.06.2017, 18.00 Uhr bis 02.06.2017, 07.30 Uhr verkratzte ein unbekannter Täter mit einem spitzen Gegenstand die Beifahrertüre eines PKW, Opel/Zafira. Der Opel war in Neumarkt im Innenhof vor der Garage eines Anwesens in der Paul-Keller-Straße abgestellt. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 2000 Euro.


Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bei einer Motorradkontrolle bei Freystadt am 02.06.2017, gg. 16.40 Uhr wurde bei einem Kraftrad festgestellt, dass eine Drossel ausgebaut war und der 19-jährige Fahrer somit keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Die Drossel wurde vor Ort wieder eingebaut. Anzeige wurde erstattet.


Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung

Im Rahmen der Motorradkontroll-Aktion wurde ein 23-jähriger Kraftrad-Fahrer am 02.06.2017, gg. 17.30 Uhr in Neumarkt am „Weißmarter“ einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten Mängel festgestellt werden, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Nach Anzeigenaufnahme wurde die Weiterfahrt mit dem Kraftrad unterbunden.


Verstoß gegen die Abgabenordnung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Am 03.06.2017, gg. 16.35 Uhr wurde ein 31-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass er schon seit ca. einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist. Auch hat er seinen festen Arbeitsplatz in Deutschland. Da der Fahrer Halter des Fahrzeuges ist, hätte er die Kfz-Steuer in Deutschland entrichten müssen.


Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

In Freystadt in der Heinrich-von-Stein-Straße wurde am 03.06.2017, gg. 17.45 Uhr ein 24-jähriger Rollerfahrer ohne Helm fahrend festgestellt. Nachdem er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, fiel auf, dass an dem Roller noch das grüne Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Der Beschuldigte war somit ohne gültige Versicherung mit dem Roller unterwegs.


Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 03.06.2017, gg. 18.50 Uhr wurde in Neumarkt auf dem Parkplatz des Volksfestes eine 17-jährige Pkw-Fahrerin kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die Fahrerin nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der 20-jährige Halter des Fahrzeuges, der sich im Pkw befand, wusste, dass die Fahrerin keinen Führerschein besaß. Gegen ihn wird ebenfalls Anzeige erstattet, da er der 17-Jährigen den Pkw zum Fahren überließ.


Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Am 03.06.2017, gg. 22.25 Uhr wurde in Berching, Am Festplatz, ein 16-jähriger Jugendlicher einer Personenkontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung der Person und seines mitgeführten Rucksackes konnten Rauschgiftutensilien sowie Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden.


Fahren unter Alkoholeinwirkung

Auf einem Flurbereinigungsweg zwischen Berngau und Rittershof wurde am 04.06.2017, gg. 00.30 Uhr ein 68-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Test am Alkomat verlief positiv. Blutentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde unterbunden.


Bedrohung
Verstoß gegen das Waffengesetz

Am 05.06.2017, gg. 01.10 Uhr wurde bei einer Kontrolle in Berching im Festzelt durch zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bei einem 44-jährigen Mann ein Taschenmesser aufgefunden. Der Beschuldigte bedrohte mit dem aufgeklappten Messer einen 40-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Nachdem der 40-Jährige zurückwich, warf der Beschuldigte das Messer dem Geschädigten vor die Füße. Das Messer wurde durch die eintreffenden Polizeibeamten sichergestellt. Anzeige wurde erstattet.
 
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