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Polizeibericht PP/PD Regensburg: PI Neumarkt i.d.OPf. vom 04. Januar 2017  
Author: Admin
Published: 1/2017
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Pressebericht der PI Neumarkt i.d.OPf. vom 04. Januar 2017


Verkehrsunfall mit Unfallflucht

Am 04.01.2017, gg. 00.50 Uhr befuhr ein zunächst unbekannter Fahrzeugführer in Neumarkt die Ingolstädter Straße und bog an der „Pfleiderer-Kreuzung“ nach links in die Staatsstraße 2660 in Richtung Deining ein. Auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit kam er ins Schleudern und nach links von der Fahrbahn ab. Er überfuhr zunächst einen Leitpfosten und prallte anschließend mit dem Heck gegen ein eisernes Zufahrtstor. Danach entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Auf Grund der Spuren im Schnee konnte das Unfallfahrzeug aufgefunden und ein 18-jähriger Mann als Fahrer ermittelt werden. Schaden insgesamt ca. 2514 Euro.


Falscher Polizist
Warnhinweise der Polizei

Am 03.01.2017, gg. 12.50 Uhr klingelten zwei unbekannte männliche Personen in Mühlhausen bei einer 88-jährigen Frau an der Haustüre. Sie zeigten dabei einen „Kriminalpolizeiausweis“ vor und gaben sich als Kriminalpolizisten aus. Sie wollten den Aufbewahrungsort des Bargeldes der Seniorin in Augenschein nehmen. Ferner fragten sie die Frau über Familienverhältnisse und Wohnverhältnisse aus. Entwendet wurde nichts.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei gerade ältere Bürgerinnen und Bürger darauf hin, sich von Personen, die Einlass in die Wohnung bzw. in das Haus begehren, die Dienstausweise genau zeigen zu lassen. Senioren sind nämlich am häufigsten Opfer dieser Betrugsmaschen. Es sollte unbedingt genügend Zeit für eine Prüfung, die nur durch eine Aushändigung möglich ist, gewährt werden. Zu prüfen wären hier vor allem die Ausstellungsbehörde, die Übereinstimmung der Person mit dem Foto auf dem Ausweis, die Übereinstimmung des Geburtsdatums mit dem ungefähren Alter des Ausweisinhabers, oder auch Verlängerungsvermerke.

Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, ist man nicht verpflichtet, diese Personen in die Wohnung zu lassen. Denkbar wäre hier ein Anruf bei der Dienststelle des Betreffenden, um festzustellen, ob es sich wirklich um eine Amtsperson (oder einen Betrüger) handelt. Es könnte auch eine Vertrauensperson hinzugezogen werden, bevor die fremde Person die Wohnung betritt. Echte Amtspersonen haben für solche Vorsichtsmaßnahmen Verständnis.


Abwendung eines Haftbefehls

Am 03.01.2017 wurde ein 24-jähriger Mann aus dem Gemeindebereich Postbauer-Heng in seiner Wohnung angetroffen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Körperverletzung vor. Durch eine Zahlung in Höhe von 1200 Euro konnte er den Vollzug abwenden.


Trunkenheit im Verkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

Am 02.01.2017, gg. 17.35 Uhr wurde ein 52-jähriger Pkw-Fahrer wegen eines Rotlichtverstoßes in Neumarkt in der Regensburger Straße angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da er unter Alkoholeinfluss stand, wurde ein Alcotest durchgeführt, der positiv verlief. Blutentnahme im Klinikum wurde veranlasst.
Gegen die 44-jährige Halterin des Fahrzeuges wird ebenfalls Anzeige erstattet, weil sie ihm den Pkw zur Verfügung stellte, obwohl sie wusste, dass der Fahrer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
 
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