Weniger „schlimme“ UnfälleAllgemeine EntwicklungDas Berichtsjahr 2017 zeichnet sich aus durch den weiteren, kontinuierlichen Rückgang um insgesamt 15 % der Verkehrsunfälle mit schweren Folgen, das heißt Schadensfälle mit Personenschäden bzw. Sachschadensunfälle, denen ein schwerwiegender Verkehrsverstoß zugrunde liegt. Insgesamt knapp 10 % weniger Verletzte, davon insbesondere 35 % weniger Schwerverletzte wurden aktenkundig. Waren im Vorjahr noch vier getötete Unfallopfer zu beklagen, so blieb es im Jahr 2017 bei einem Unfall mit dramatischem Ausgang.
Unfallbereiche im EinzelnenDie
Unfallzahlen mit Personenschäden sanken um 16,09 % auf 73 (87) Schadensfälle. Dabei wurde 1 (4) Person getötet, 106 (116) Personen verletzt, 80 (76) Personen davon leicht, 26 (40) Personen schwer.
Der Bereich der
schwerwiegenden Sachschadenunfälle zeigt sich mit 72 (84) Unfällen aktuell um 14,2 % rückläufig. Bei diesen beiden Unfallgruppen entstand ein Gesamtschaden von gut einer Million Euro. Allerdings dürfte der reale Schaden deutlich höher liegen, wenn alle Folgekosten berücksichtigt werden.
Die
Kleinunfallzahlen (d.h. Unfälle mit geringfügigen Rechtsverstößen und geringem Schaden u. Wildunfälle) zeigen mit 830 Unfällen (695) und einem Plus von 15,11 % deutlich nach oben.
Der Anteil der
Wildunfälle davon ist mit einer Steigerung um 17,8 % mit 541 (459) Fällen ausgewiesen. Bei Wildunfällen wurde 1 (1) Personen schwer verletzt.
Fälle von
„Unfallfluchten“ reduzierten sich um 22,2 % auf 40 (54) Unfallgeschehen, wobei erfreulicherweise 40,47 % der Fälle aufgeklärt werden konnten. Hier sei einer ganzen Reihe von guten Zeugen und Hinweisgebern gedankt, deren Informationen außerordentlich wichtig waren und weiterhin sind.
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit der Ursache
Alkoholeinwirkung blieb mit neun Schadensfällen exakt auf dem Niveau des Vorjahres. Diese Zahl liegt innerhalb der Durchschnittswerte der letzten Jahre. Bei zwei dieser Unfallsituationen wurden insgesamt zwei Personen leicht verletzt.
RisikogruppenGeringfügig verbesserte sich mit 23 (26) der Zahlenwert der aufgenommenen
Motorrad-Unfälle. Dabei wurden 20 (24) Personen verletzt, sieben (12) davon schwer. Leider kam ein junger Kradfahrer zu Tode.
Acht (11)
Fahrradfahrer waren in Unfallgeschehen verwickelt. 7 (5) wurden verletzt, 2 (3) davon schwer.
An insgesamt drei (10) Unfallgeschehen waren
Fußgänger beteiligt, von denen zwei schwer und einer leicht verletzt wurden.
Die Altersgruppe der
jungen Erwachsenen (18 – 24 Jahre) weist mit 45 (36) Unfallbeteiligungen den höchsten Wert bei schweren Unfallgeschehen aus. Dabei heben sich Ursachen wie
nicht angepasste Geschwindigkeit, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sowie Fahren unter Alkoholeinfluss (fünf von neun Alkoholunfälle) besonders ab.
Der Wert der Unfallbeteiligten der Altersgruppe
über 65 Jahren beträgt hier 16 (24) Unfallsituationen. Diese Gruppe der Senioren zeigt sich hinsichtlich des geschwindigkeitsbedingten Fehlverhaltens unauffällig und fällt eher durch Vorfahrtsverletzungen und Abbiegefehler auf.
Im vergangenen Jahr ereignete sich erfreulicherweise kein (0)
Schulwegunfall.
Im Jahr 2017 wurde kein
Unfall mit Drogeneinwirkung aktenkundig.
Eine der Hauptunfallursachen für Verkehrsunfälle mit schweren Folgen (145 Personen-/Sachschäden) ist diejenige der überhöhten oder nicht angepassten Geschwindigkeit mit 20 Schadensfällen (29). Alleine 19 (16) Verkehrsteilnehmer wurden letztendlich durch diese „Raserei“ verletzt.
Fehlerhaftes Verhalten in Bezug auf Vorfahrts- und Vorrangregelungen in 30 (30) Fällen und Abbiegefehler mit 25 (26) Unfällen sind weitere zentrale Fehlverhaltensweisen für folgenschwere Unfälle.
Bei einem „Vorfahrtsunfall“ am 11.03.2017 in Kemnathen, Gemeinde Breitenbrunn wurde ein 19-jähriger Motorradfahrer aus Lupburg beim Zusammenstoß mit einem Pkw-Gespann tödlich verletzt, das aus der untergeordneten Straße eingefahren war.
Ein enormes Dunkelfeld ist anzunehmen bei Unfallsituationen, in denen fehlende Konzentration und [b]abgelenkte Aufmerksamkeit durch Nutzung von elektronischen Geräten einen oftmals schwer nachzuvollziehenden Schadensfall verursachen. Der Anspruch, „immer online sein zu wollen“ ist brandgefährlich und erhöht das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Auch der Gesetzgeber versucht hier, gegen zu steuern und hat den Bußgeldsatz auf 100,-- Euro angehoben sowie einen Punkt in Flensburg vorgesehen.
UnfallörtlichkeitenVon den unterschiedlichen Straßenarten (Bundes-, Staats-, Kreis-, Gemeindestraßen) weist der Bereich der Staatsstraßen mit 48 (48) Fällen außerorts die höchste Unfalldichte hinsichtlich der „schweren“ Unfälle auf.
Der Dienstbereich der PI Parsberg mit seinen sieben Gemeinden weist aktuell keinen regional eingrenzbaren Unfallschwerpunkt auf.
VerkehrsstraftatenDie Anzahl der Verkehrsstraftaten wie Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch usw. stieg auf 47 Fälle (31). Davon waren allerdings insgesamt 26 (26) Fälle dem Bereich der „Schwarzfahrer“ zuzuordnen, die bei Verkehrskontrollen ohne erforderliche Fahrerlaubnis auf frischer Tat ertappt worden sind.
Gemeinde-UnfallzahlenNachfolgend sind die Gesamtunfallzahlen in den einzelnen Inspektions-Gemeinden aufgelistet. In der jeweils zweiten Zeile sind die Zahlen der folgenschweren Unfälle (d.h. mit Personenschäden oder schwerwiegenden Sachschäden bzw. gravierenden Verkehrsverstößen -VUP/VUS-) vermerkt:
KontrollenJeder Verletzte oder Getötete im Straßenverkehr ist einer zu viel. Präventive Polizeikontrollen sind daher unerlässlich.
- Neben stationären Geschwindigkeitsmessungen der überregional tätigen Verkehrspolizeiinspektion Regensburg ahndeten die Beamten der PI Parsberg bei insgesamt 126 Handlaser-Messstunden 223 gravierende Geschwindigkeitsverstöße im Anzeigen- sowie 267 Verstöße im Verwarnungsbereich.
- 45 Fahrzeugführer wurden wegen Alkoholisierung am Steuer „aus dem Verkehr gezogen“ und mit Fahrverboten oder Entzug der Fahrerlaubnis belegt.
- Unter Drogeneinwirkung wurde sieben Fahrzeuglenker festgestellt und angezeigt.
- Bei acht fahruntüchtigen Autofahrern wurde die drohende Trunkenheitsfahrt verhindert. Sie konnten rechtzeitig vor Fahrtantritt von der Polizeistreife gestoppt werden.