Leserbrief in der TN.
Kategorie : Beratzhausen
Veröffentlicht von Solitarität am 05-Jun-2009 19:20
LESERBRIEF
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Seit einigen Wochen ist mein Buch „Sagen, Märchen und Legenden aus dem Gebiet des Marktes Beratzhausen“ im Blickfeld der öffentlichen Diskussion.


Seit einigen Wochen ist mein Buch „Sagen, Märchen und Legenden aus dem Gebiet des Marktes Beratzhausen“ im Blickfeld der öffentlichen Diskussion.
Es ist unstrittig, dass Diebstahl eine Straftat ist, somit steht auch das geistige Eigentum unter besonderem staatlichen Schutz.
Deshalb bestimmt §106 (1) UrhG : „Wer... eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Sicherlich darf man aus meinem Werk zitieren. Ein Zitat im eigentlichen Sinne setzt jedoch eine eigene geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Text voraus. Ein weiteres Kriterium ist die Länge des Zitats im Verhältnis zum zitierenden Werk.
Mein „Sagenbuch“ ist selbstverständlich urheberrechtlich geschützt und darf ohne meine Genehmigung nicht verwendet werden.
Neben dieser allgemeinen Rechtsposition freut mich jedoch das Interesse an meinem Buch. Wie jeder andere Schriftsteller achte ich auf mein geistiges Eigentum und wünsche den Lesern meines noch immer erhältlichen Buches viel Freude beim Lesen.
Die Tangrintler Nachrichten haben die Problematik fair und richtig dargestellt.


Dietmar Kuffer
Bayerwaldstr. 3
93176 Beratzhausen