Schwarzer Tag für die Demokratie
Kategorie : Beratzhausen
Veröffentlicht von Demokrat am 18-Nov-2007 14:38
Die am 15.11.2007 im Gemeinderat getroffene Entscheidung gegen einen Bürgerentscheid in der Angelegenheit
„ Straßenausbau Zehentberg „ ist ein Affront ( Beleidigung ) für alle Betroffenen und den 1096 Bürgern, die eine gültige Unterschrift, für das Bürgerbegehren geleistet haben.
Mit einem fragwürdigem Ausschlussverfahren, des Gemeinderates Andreas Nibler, wollte man kein Risiko eingehen den politischen Willen der Bürgermeister und der Verwaltung durchzusetzen.

Dieser undemokratische und im Beratzhauser- Gemeinderat noch nie da gewesenen Vorgang, wurde Gottseidank mit 5:14 Stimmen abgeschmettert. Die als Begründung genannten „Ausreden“ der nicht Abrechenbarkeit der BI Version ( 7cm ) sind durch Gutachten, Stellungnahmen und VGH Urteile wiederlegt. Hier das in einem ähnlichen Fall jüngst ergangene Urteil vom Bayerisches VGH.
In dem unten vermerkten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ( VGH ) vom 21. 12. 2006 ging es darum, dass eine Gemeinde die Trag- und Deckschicht der gesamten Straße von ursprünglich durchschnittlich 10,5 cm um 4,1 cm auf nunmehr durchschnittlich 14,6 cm verstärkt hatte und diese Maßnahme nach Straßenausbaubeitragsrecht abrechnen wollte. Der Kläger war der Auffassung, es handelt sich hierbei um keine Verbesserung/Erneuerung, sondern um eine Unterhalts- bzw. Instandhaltungsmaßnahme, die nicht beitragsfähig sei. Der VGH wies die Klage ab und führte in den Gründen im Wesentlichen aus: ( Die Anlage wurde 1974 erstmals hergestellt )

1. Die Verstärkung der Trag- und Oberschicht um etwa 4 cm stellen eine Verbesserung dar.
„Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass Sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht ( z.B. räumlicher Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche , Art der Befestigung ) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiv Einfluss auf die Benutzbarkeit hat.
Das ist der wesentliche Absatz aus dem Urteil, das in der Gesamtlänge den Rahmen dieses Forums Sprengen würde. Es kann jederzeit beim Bay. VGH angefordert werden.
Vom Unterbau ist keine Rede. Mit ein klein wenig guten Willen und ohne politischen Hintergrund hätte die Entscheidung für die Bürger am Zehentberg fallen müssen.
Bürger/innen dieser Angriff auf die Demokratie kann sie Morgen genau so treffen, deshalb unterstützen sie die Aktion damit zukünftig wieder
MEHR DEMOKRATIE in Beratzhausen gelebt wird.