Richtigstellung der Information des Marktes zum aktuellen Bürgerbegehren im Mitt
Kategorie : Beratzhausen
Veröffentlicht von Demokrat am 28-Oct-2007 13:01
Es wurde schon so viel geschrieben, dass ich nur auf die unrichtigen und unterschlagenen Aussagen eingehe.


Zur Entwicklung: Unter dem fünften Punkt schreibt Eibl richtig, dass am 01.06.2006 einstimmig entschieden wurde, dass diese Straßen durch Vollausbau saniert werden. Die Entscheidung war damals einstimmig, da es zu dieser Zeit noch keine Alternativen gab. Bürgermeister Eibl unterschlägt, dass der Gemeinderat am 03.07.2006 diese Entscheidung korrigierte und eine einstimmige Entscheidung ( 15:0 ) für die günstigere Variante „ Asphaltneubau „ entschied. Diesen Beschluss hat man am 08.03.2007 in einer Kampfabstimmung 10:11 ( sogar ein kranker SPD Gemeinderat wurde von H. Eibl herzitiert) wieder gekippt.

Die BI Zehentberg will keine billige Lösung wie Eibl schreibt, sondern eine günstige. Sollte der Unterschied Herrn Eibl nicht bekannt sein so geben wir Ihm gerne Nachhilfe.

Weiter versucht Herr Eibl den Bürgern von Beratzhausen zu suggerieren, dass sie für die Bürger am Zehentberg bezahlen müssen. Herr Eibl und die Verwaltung wollen nicht wahr haben, dass die von den Bürgern am Zehentberg favorisierte Variante mit 7 cm Deckenaufbau durch Bescheid abgerechnet werden kann. Daher stammt die unter Nachteil aufgeführte Aussage.

Richtig ist: Die Gemeinde kann nach Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofes vom 11.07.1995 und dem Gutachten des Landratsamtes Regensburg vom 14.02.2007 60% der Kosten des Straßenausbaus durch Bescheid mit den Bürgern abrechnen, da die 7 cm starke Oberbauverstärkung eine nachhaltige Verbesserung der Straßen darstellt. Siehe MZ - Anfrage vom 08.03.2007.

Original-Bild


Außerdem schreibt Eibl: für diesen Ausbau gibt es keine Gewährleistung und keine Garantie. Die Sanierung wird öffentlich ausgeschrieben nach VOB. Darin enthalten ist eine Gewährleistung für die ausgeführten Arbeiten von 5 Jahren. Mehr ist nicht zu bekommen. Sollte nach 5 Jahre etwas sein, so hat man auch beim Vollausbau keine Ansprüche mehr, außer bei versteckten Mängeln. Die Gewährleistung ist bei beiden Varianten gleich. Die oben genannte Aussage des Herrn Eibl ist somit falsch.

Wir Zehenberger Bürger wollen nicht auf Kosten der Allgemeinheit unsere Straßen sanieren, sondern eine kostengünstige Lösung für die Gemeinde und für uns.
Deshalb empfinden wir es als unverschämt, ein öffentliches Organ wie das Mitteilungsblatt zu dem wir keinen Zugang haben, für Halbwahrheiten zu mißbrauchen!