Ursache für den Schandfleck Johann-Ehrl-Platz
Kategorie : Beratzhausen
Veröffentlicht von Demokrat am 23-Aug-2007 18:41
Traurige Wirklichkeit ist, dass der Johann-Ehrl-Platz immer mehr zum " Schandfleck" im Ortszentrum verkommt.
Tatsache ist jedoch, dass die Pflege des bestehenden Johann-Ehrl-Platzes weder vom Verwaltungsgericht noch durch das Bürgerbegehren verboten wurde. Die vom Verwaltungsgericht verfügte Sperrwirkung betrifft nur bauliche und vertragliche Veränderungen bis zur Hauptentscheidung.

Original-BildDas Mähen des Platzes und das Entfernen der Brennesseln und des Gestüpps sind der Gemeinde selbstverständlich nicht verboten. Was will der Bürgermeister Thaler erreichen, wenn er auf die Pflege des Platzes verzichtet?

Was bezweckt man damit, wenn man den Johann-Ehrl-Platz derart verkommen lässt? Hätte der Marktgemeinderat das Bürgerbegehren Johann-Ehrl-Platz zugelassen, so wäre der Weg für einen verhältnismäßigen Ausbau längst frei.
An der Verzögerung der Angelegenheit und an den entstehenden Kosten sind somit ausschließlich diejenigen Politiker schuld, die das Bürgerbegehren mit allzu durchsichtigen Beweggründen verhindern wollten. Hätte man auf die Warnungen des Marktgemeinderates Hauser gehört, der in der Sitzung für die Zulassung des Bürgerbegehrens in Sachen Johann-Ehrl-Platz war, so wären lange Verwaltungsgerichtsverhandlungen und entsprechende Kosten vrmieden worden. Die Sturheit und mangelnde Einsicht derjenigen, die nicht auf Herrn Hauser hören wollten, wurde wieder einmal zum Schaden für Beratzhausen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind die mächtigsten und demokratischten Instrumente, die Bürger zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Gemeinde oder Landkreis zu beeinflussen. Das gilt auch für Beratzhausen. Je schneller die Verwaltung und die Gemeinderäte das verstehen um so besser für Beratzhausen.