Soziale Absicherung der Bäuerlichen Familie
Kategorie : Beratzhausen
Veröffentlicht von Gast am 07-Feb-2004 11:51
Die Reformen der letzten Zeit brachten auch einige Änderungen in Bezug auf die soziale Absicherung der bäuerlichen Familien mit sich. Daher hatte man Dr. Michaela Eibl vom Bayerischen Bauernverband zu einem Vortrag eingeladen, um den Landwirten zu erläutern.Original-Bild

Dr. Eibl erläuterte zunächst die Änderungen in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse der Berufsgenossenschaft, in der die Landwirte pflichtversichert sind. Ursprünglich habe man seitens der Regierung die Zuwendungen streichen wollen, was mit einer massiven Beitragserhöhung von 50 % einhergegangen wäre. Dies konnte jedoch abgewendet werden, sodaß sich die Steigerung bei 4 % eingependelt habe. Die weitere Entwicklung der Sätze sei von den Ergebnissen der Gesundheitsreform abhängig, wobei man davon ausgehen müsse, daß den Krankenkassen die Betriebsmittel gestrichen würden. Ein besonderes Problem der LKK sei der anhaltende Strukturmangel, auf immer mehr Altenteiler kämen immer weniger aktive Landwirte, die dies finanzieren müßten. Diese hohen Aufwendungen und der sich daraus ergebende Strukturausgleich würde sicher auch ein Problem bei einer Wahlfreiheit der Krankenkasse, gab Eibl zu bedenken.
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Rente für Bäuerinnen
Da Bäuerinnen aufgrund der Situation am Hof keine eigene Rente aufbauen können unterliegen sie einer ab 6 ha Nutzflächengröße einer Pflichtversicherung mit einem monatlichen Beitrag von Euro 200,-- wobei sich die anschließende Rentenauszahlung nach den Beitragsjahren richtet. Die momentane Durchschnittsrente einer Bäuerin bezifferte Eibl mit € 360,--., was die anwesenden Landwirte dazu veranlaßte, in Frage zu stellen, wie sinnvoll es bei der geringen Differenz zwischen monatlichem Beitrag und monatlicher Rente sei, den Betrag an die Versicherung zu zahlen anstatt ihn gleich anderweitig anzulegen.

Kritik und Dikussion
Die Änderungen in der Gesundheitsreform führte auch an diesem Abend im Gasthof Rödl in Mausheim zu regen Diskussionen und Kritik. Einer der Anwesenden monierte, daß sich keiner der Verbände gegen die Reform gewandt habe. Rege Diskussionen wurden geführt, unterschiedliche Ansichten bezüglich der Praxisgebühr etc. geäußert, wobei große Entrüstung in Bezug auf die Belastungen für Pflegefälle und chronisch Kranke aufkam. Die Referentin hatte es nicht mit einem passiven Publikum zu tun, sondern mit engagierten und kritischen Landwirten, wobei sie jedoch verstand, auf die Belange des Einzelnen einzugehen.

Mini-Jobs und Ich-AG
Ein weiteres Thema waren die Minijobs und die damit in Zusammenhang stehende Neuregelung seit dem 01. April 2003. Eibl erläuterte, welche Möglichkeiten der geringfügigen Beschäftigung existierten, wann und in welcher Höhe Sozialabgaben zu entrichten seien als auch die Möglichkeiten einer privaten Rentenaufstockung. Wichtig für die Landwirte, die bis dato die Landwirtschaft nebenberuflich betreiben war die Information, daß sie bei eintretender Arbeitslosigkeit die Möglichkeit haben, die Landwirtschaft wieder im Vollerwerb als Ich-AG zu betreiben und die damit verbundenen Zuschüsse in Anspruch nehmen können, wobei ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vier Jahre lang erhalten bleibt.

Deregulierungskommission - Berufsgenossenschaften
Für neuen Zündstoff sorgten die Empfehlungen der Deregulierungskommission der Berufsgenossenschaften. Laut der Kommission sollten sich die Berufsgenossenschaften auf ihre Versicherungsaufgaben beschränken und von Aufgaben der technischen Betriebsprüfung und der Erfassung der Unfallverhütungsvorschriften befreit und die Eigenverantwortung gestärkt werden, wobei ein Arbeitsschutzmanagementsystem und die Prüfung durch eigenes qualifiziertes Personal in den einzelnen Betrieben propagiert wird. Die Betriebsprüfungen sollten auf beliehene Unternehmen wie den TÜV übertragen werden. Eine Entbürokratisierung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist ein weiterer Vorschlag der Kommission.

Leistungskürzungen
Eibl gab zu bedenkne, daß diese Vorschläge noch nicht abgesegnet seien, der derzeitige Entwicklungsstand umfasse die Reduktion der derzeitigen 35 auf 24 Berufsgenossenschaften durch Zusammenlegung. Desweiteren seien gravierende Leistungskürzungen vorgesehen. Beispielsweise soll die Unfallrente für Altenteiler gestrichen werden, der landwirtschaftliche Privathaushalt aus der Versicherung herausfallen, das Kausalprinzip bei Berufskrankheiten verschärft werden, eine höhere Zuzahlung bei Betriebs- und Haushaltshilfen anfallen, die Wartezeit von 26 Wochen auf 52 Wochen bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit erhöht werden. Auch die medizinsch notwendigen Leistungen sollen beschränkt werden.

Ein Katalog gespickt mit Streichungen, der einige Landwirte zu der Frage veranlaßte "Wenn die nichts mehr leisten wollen, warum brauche ich dann eine gesetzliche Versicherung und suche mir nicht gleich eine private Unfallversicherung, die auch Leistungen erbringt?!". Eibl gab zu bedenken, daß bei einer Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übernahme aufgrund der hohen Altlasten fraglich sei.

Ein informativer Abend, wobei die Informationen weniger in Vortragsform sondern durch das Gespräch und die Beantwortung konkreter Fragen vermittelt wurden.