Stadtratssitzung
Kategorie : Parsberg
Veröffentlicht von Gast am 15-Dec-2003 12:35
Erhebung von Büchereigebühren, die Mitnutzung der Bauschuttrecycling-Anlage der Firma Götz und die Umformulierung der der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages standen vergangenen Donnerstag auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung.

Im Rahmen der Sitzung einigte man sich auf die Mitbenutzung der Bauschuttrecycling-Anlage der Firma Götz in Kemnathen / Seubersdorf unter der Prämisse, daß die Gebührenerhebungen dem Niveau des Landkreises entsprechen müssen. Die Entscheidungsfindung wurde durch die Kündigung des Vertrages mit der Marktgemeinde Lupburg zum 31. Dezember 2003 erforderlich. Von der Errichtung einer eigenen Recycling-Anlage im Bereich der Stadt Parsberg hatte man Abstand genommen, da aufgrund des Trinkwasserschutzes und der Bodengegebenheiten Probleme gesehen worden waren. Somit wurde die Schließung der Vereinbarung mit der Firma Götz als die plausibelste Variante gesehen.

Da die bisherige Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages der Stadt Parsberg auf einer Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums basierte. diese jedoch vom Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt worden war, war man gezwungen, eine Änderung vorzunehmen. Das Landratsamt Neumarkt und der Bezirk waren bei der Neuformulierung hilfreich, da das Innenministerium nicht bereit war, ein abgeändertes, den Gerichtsvorgaben entsprechendes Muster zu erstellen. Aufgrund der Vorlage des Landratsamtes verabschiedete man nun in der Sitzung eine Änderung der Satzung in der Hoffnung, daß diese einer Nachprüfung seitens des Verwaltungsgerichts standhält.

Ab Januar 2004 wird die Nutzung der Stadt-Bücherei gebührenpflichtig sein. Man enstschied sich für eine jährliche Gebühr von zwölf Euro für Erwachsene und Familien und sechs Euro für Kinder, wobei sich bei An-, bzw. Abmeldung zum 01. Juli eine 50%igeErmäßigung ergibt. Lediglich die Leiter von Schulen, Kindergärten etc. werden von der Gebührenerhebung ausgenommen werden.

Bereits in der Vorberatung vom 01. Dezember war das Greifen des kommunalen Förderprogramms im Rahmen der Städtebauförderung für die private Sanierung eines Altbestandes befürwortet worden. Der Stadtrat beschloß nun im Rahmen seiner Zuständigkeit die Zuwendung in Höhe von Euro 10.200,-- für dieses Projekt.