Pressebericht PI Nittendorf

  1. Verkehrsunfälle:

Schwere Verletzungen erlitt ein Motorradfahrer, der am Freitag, 23.09.2022, gegen 17.45 Uhr, auf der Kreisstraße R 27 von Hemau Richtung Pfälzerhof unterwegs war. Er wurde von einem Pkw erfasst, dessen Fahrer von der Tangrintelstraße nach links Richtung Hemau abbiegen wollte. Der Verunfallte wurde in ein Nürnberger Krankenhaus geflogen. Sein Krad hat nur noch Schrottwert. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7.500 Euro. Zur Verkehrsregelung und Säuberung der Unfallstelle war die FF Langenkreith eingesetzt.

 

Einen Schaden von ca. 2.000 Euro hat eine Autofahrerin zu beklagen, die ihren Pkw am Donnerstag, 22.09.2022, gegen 09.00 Uhr  in Sinzing, Minoritenweg, am Parkplatz einer Pflegeeinrichtung abgestellt hatte. Als sie gegen 16.30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, musste sie feststellen, dass der hintere linke Radkasten beschädigt war. Hinweise auf den flüchtigen Unfallverursacher nimmt die PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-10, entgegen.

 

 

  1. Eigentumsdelikte:

 

-Fehlanzeige-

 

 

  1. Sonstiges:

 

Wegen Trunkenheit im Verkehr wird ein Autofahrer angezeigt, der am Samstag, 24.09.2022, gegen 23.40 Uhr, durch ein missglücktes Wendemanöver im Gemeindebereich Sinzing aufgefallen war. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,4 Promille, so dass eine Blutentnahme angeordnet und zur Unterbindung der Weiterfahrt die Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein beschlagnahmt.

 

Bei der Aufnahme eines Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdeliktes im häuslichen Bereich am Samstag 24.09.20022, gegen 14.00 Uhr, in Hemau, stellten die Beamten fest, dass eine Beteiligte im Besitz von Marihuana und Rauschgiftzubehör war, welches sichergestellt wurde. Die junge Frau muss jetzt zusätzlich noch mit einer Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen.

 

Bei der Kontrolle von zwei Personen am Sonntag, 25.09.2022, gegen 18.00 Uhr in Nittendorf, wurde bei einem der Beteiligten eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Der Heranwachsende wird wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

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