Pressebericht VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessung(en)

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, BAB 3, im Bereich Sinzing

Messzeit: Montag, 13.12.2021, 10.15 – 15.00 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 4203

Beanstandet: 51

Anzahl Fahrverbote: 2

Schnellster: 143 km/h

Ahndung: mind. 320 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, Staatsstraße 2145, im Bereich Altenthann

Messzeit: Montag, 13.12.2021, 13.30 – 18.45 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 269

Beanstandet: 17

Anzahl Fahrverbote: 1

Schnellster: 112 km/h

Ahndung: mind. 320 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Stadt Cham, Staatsstraße 2145, im Bereich Scharlau

Messzeit: Montag, 13.12.2021, 15.00 – 18.15 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 605

Beanstandet: 16

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 102 km/h

Ahndung: mind. 200 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Verkehrsunfälle

 

– Fehlanzeige –

 

 

Sonstiges

 

Zwei Pkw-Lenker unter Drogeneinfluss auf der A3 festgestellt

 

Sinzing, BAB 3: Am Montag, 13.12.2021, stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg zwei Pkw-Fahrer fest, die unabhängig voneinander unter dem Einfluss von Drogen auf der Autobahn bei Sinzing unterwegs waren. Im ersten Fall kontrollierte eine Zivilstreife gegen 11.05 Uhr einen 23-jährigen Pkw-Lenker, der die A3 bei Sinzing in Fahrtrichtung Regensburg befuhr und bei der Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Gegen 11.40 Uhr führte eine uniformierte Streifenbesatzung ebenfalls auf der A3 bei Sinzing in Fahrtrichtung Regensburg eine weitere Verkehrskontrolle durch. Auch hier bemerkten die Beatmen bei dem 36-jährigen Autofahrer deutliche Anzeichen auf den Konsum von Drogen. Zudem räumte er ein, dass er einige Stunden vor Fahrtantritt Cannabis konsumierte. Gegen alle zwei Fahrzeugführer wurde daraufhin eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Sie werden nun wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt und müssen mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen.

Schreibe einen Kommentar