Pressebericht VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessung(en)

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, Staatsstraße 2165, im Bereich Duggendorf

Messzeit: Dienstag, 07.12.2021, 13.00 – 17.00 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (außerorts)

Beanstandet: 22

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 90 km/h

Ahndung: mind. 150 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, Staatsstraße 2041, im Bereich Beratzhausen

Messzeit: Dienstag, 07.12.2021, 15.15 – 19.45 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h (innerorts)

Beanstandet: 5

Anzahl Fahrverbote: 1

Schnellster: 94 km/h

Ahndung: mind. 400 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Messörtlichkeit: Landkreis Cham, Staatsstraße 2140, im Bereich Blaibach

Messzeit: Dienstag, 07.12.2021, 16.30 – 20.15 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (außerorts)

Beanstandet: 11

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 106 km/h

Ahndung: mind. 150 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Verkehrsunfälle

 

Auffahrunfall mit drei verletzten Personen

 

Pentling, BAB 3: Am Dienstag gegen 13:15 Uhr musste eine Verkehrsteilnehmerin aufgrund einer Baustelle und dem daraus resultierenden Rückstau ihren Pkw stark abbremsen. Eine Pkw-Fahrerin, welche hinter der 53-jährigen fuhr, erkannte dies zu spät und es kam zu einem Auffahrunfall, bei welchem ein Sachschaden in Höhe von ca. 15.000 Euro entstand. Alle Unfallbeteiligten wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt und kamen in Regensburger Krankenhäuser. Die beiden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme war der linke Fahrstreifen gesperrt, die Feuerwehren aus Pentling und Regensburg waren zur Absicherung der Unfallstelle vor Ort.

 

 

Sonstiges

 

39-Jähriger ohne Führerschein unterwegs

 

Wörth a. d. Donau, BAB 3: Am Dienstag, den 07.12.2021 wurde gegen 15:15 Uhr ein kroatischer Staatsangehöriger durch eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Regensburg kontrolliert. Hier bei konnte er keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und gab zu, dass ihm diese bereits entzogen wurde. Nachdem der Kroate seinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde auf die Hinterlegung einer Sicherheit verzichtet, ihn erwartet nun jedoch eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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