Pressebericht der PI Nittendorf

Verkehrsunfälle:

Eine leicht verletzte Person und 13.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalles, der sich am Montag, 29.06.2020, kurz nach 17.00 Uhr, in Nittendorf ereignete. Ein 18jähriger Autofahrer wollte von der Kreisstraße R 14 kommend nach links in die Staatsstraße 2660 einbiegen und übersah dabei einen ebenfalls von links kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw, so dass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Währen der Unfallverursacher unverletzt blieb musste der Unfallgegner in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert werden. Beide Fahrzeuge waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

 

Sonstiges: 

Mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis muss ein Autofahrer rechnen, der am Dienstag, 30.06.2020, um Mitternacht in Nittendorf einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Betroffene bereits seit drei Jahren im Bundesgebiet wohnhaft, aber immer noch nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist. Zur Unterbindung der Weiterfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

 

Einem Polizeibeamter in Freizeit fiel am Montag, 29.06.2020, gegen 19.30 Uhr am Bahnhof in Beratzhausen ein Jugendlicher auf, der einen Joint rauchte. Die herbeigerufenen Kollegen stellten bei der anschließenden Durchsuchung des 17jährigen verschiedene Rauschgiftutensilien sicher. Der Betroffene muss nun mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.

 

Als „Polizeikommissar des Einbruchsderzernats Nittendorf“ gab sich ein unbekannter Telefonanrufer am Montag, 29.06.2020, gegen 19.15 Uhr gegenüber einer Frau aus Pettendorf aus, um seine Betrugsmasche aufzubauen. Die Seniorin antwortete jedoch so resolut, dass der falsche Polizeibeamte sein Vorhaben aufgab.

 

Unter Drogeneinfluss stand ein 35jähriger Autofahrer, der am Montag, 29.06.2020, gegen 16.00 in Nittendorf einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, so dass eine Blutentnahme angeordnet wurde. Zur Unterbindung der Weiterfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der Betroffene wird wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt.