Pressebericht der PI Nittendorf

  1. Verkehrsunfälle:

 

Beim Ausparken fuhr ein Autofahrer am Dienstag, 23.06.2020, gegen 18.15 Uhr, in Hemau, Kelheimer Straße, rückwärts gegen ein hinter ihm befindliches Fahrzeug, so dass beide Autos im Heck- bzw. Frontbereich beschädigt wurden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Unfallverursacher Alkoholgeruch fest. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter 1,3 Promille, so dass eine Blutentnahme angeordnet und die Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt wurden. Der Rentner muss nun mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

 

 

  1. Eigentumsdelikte:

 

Ein bislang unbekannter Täter schlug in der Nacht von Montag, 22.06.2020 auf Diensttag, 22.06.2020, eine Seitenscheibe eines Pkw ein, der in Nittendorf am Pendlerparkplatz an der Staatsstaße 2660, abgestellt war. Aus dem Fahrzeuginneren entwendete er ein mobiles Navigationssystem und einen Mini-Kühlschrank im Gesamtwert von ca. 100 Euro. Der Aufbruchschaden beläuft sich auf ca. 300 Euro. Wer entsprechende Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich mit der PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-0, in Verbindung zu setzen.

 

 

  1. Sonstiges:

 

Einen Schaden von ca. 8.000 Euro hat ein Autobesitzer zu beklagen, der sein Fahrzeug in der Nacht von Montag, 22.06.2020 auf Dienstag, 23.06.2020, in Nittendorf, Ebenwieser Straße, in Sportplatznähe abgestellt hatte. Ein bislang unbekannter Täter verursachte mutwillig mit einem spitzen Gegenstand mindestens zwanzig Dellen und Kratzer an der Karosserie des VW Multivan. Hinweise auf den Täter nimmt die PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-0, entgegen.

 

Ermittelt ist jetzt der Täter eines Diebstahls, der sich bereits im Okzober 2014 in Aichkirchen ereignet hatte. Er hatte damals 350 Euro Bargeld entwendet und eine kettensäge, sowie eine Plastiktüte mit Schuhen zur Mitnahme bereitgestellt, war aber dann bei der weiteren Tatausführung gestört worden. Eine damals gesicherte DNA-Spur konnte jetzt einem polnischen Staatsbürger zugeordnet werden.