Pressebericht der PI Nittendorf

Verkehrsunfälle:

 

Einen Schaden von ca. 700 Euro hinterließ in der Nacht von Mittwoch, 11.09.2019 auf Donnerstag, 12.09.2019 in Laaber, Ortsteil Hinterzhof, vermutlich ein Lkw-Fahrer, der bei einem Wendeversuch mit seinem Gefährt in einem Wendehammer mehrere Zaunfelder eines Anwohners und den Rohrpfosten eines Verkehrszeichens beschädigte. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt ungeniert fort. Hinweise nimmt die PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-0, entgegen.

 

Eigentumsdelikte:

 

Zwei Diebstähle ereigneten sich am Donnerstag, 12.09.2019, um die Mittagszeit, bei Verbrauchermärkten in Beratzhausen und Pollenried. Im ersten Fall legte eine 81jährige Frau ihre Handtasche mit Geldbörse und diversen Ausweisdokumenten auf den Beifahrersitz ihres Pkw, verstaute ihren Einkauf im Kofferraum und brachte ihren Einkaufswagen zurück. Als sie zu ihrem unversperrten Auto zurückkam, fehlte die Handtasche, so dass sie jetzt einen Schaden von ca. 400 Euro zu beklagen hat. Im anderen Fall hatte eine 88jährige Rentnerin ihre Einkaufstasche mit Geldbörse im Einkaufswagen abgelegt. Als sie an der Kasse bezahlen wollte, war die Tasche samt Inhalt nicht mehr auffindbar. Ihr entstand ein Schaden von ca. 70 Euro. Beide Frauen konnten keinerlei auffällige Beobachtungen machen.

 

Sonstiges:

 

Ein 63jähriger Mann, der seiner Tochter beim Abbau eines Fassadengerüstes half, stürzte aus einer Höhe von ca. 2,5 Meter ab und verletzte sich so schwer, dass er mit dem Rettungshubschrauber in ein Regensburger Krankenhaus geflogen werden musste. Das Sturzgeschehen ereignete sich am Donnerstag, 12.09.2019, kurz vor 17.00 Uhr, im Gemeindebereich Hemau.

 

Bei der Kontrolle eines Autofahrers am Donnerstag, 12.09.2019, gegen 08.45 Uhr in Hemau, stellten die Beamten dessen Alkoholisierung fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis im Grenzwertbereich, so dass die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden wurde. Aufgefallen war 56jährige Mann, weil er den Sicherheitgurt nicht angelegt hatte. Bis auf das dafür fällige Verwarnungsgeld blieb diese Fahrt für ihn folgenlos.