Pressebericht der PI Nittendorf

Hemau – Falscher Microsoft-Mitarbeiter am Telefon

 

Am Freitagvormittag, 06.09.2019, klingelte das Telefon und ein Unbekannter mit englischer Sprache meldete sich, der sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgab. Er behauptete, sein Computer sei von Viren befallen, weshalb er auf seinen PC eine Fernwartungssoftware installieren müsse um die angeblichen Probleme zu lösen. Mit diesem Programm hatte der Betrüger Zugriff auf den Rechner und somit auch Zugriff auf sensible Daten, wie Passwörter und auch Online-Banking. Diese nutzte der Täter sogleich aus, indem er mehrfach Transaktionen vom Konto des Mannes auf eine ausländische Bank veranlasste. Nachdem das Ausspähen sich über mehrere Stunden hinzog, währenddessen der Hemauer Bürger nicht wusste, was eigentlich passiert, da der Bildschirm des Computers sich immer wieder ausschaltete, wurde er misstrauisch und schaltete das Gerät ab. Als er unmittelbar danach über seinen Laptop den Kontostand auf seinem Girokonto überprüfte, stellte er einen finanziellen Schaden im größeren 4-stelligen Bereich fest. Die Polizei rät deshalb: Die Betrüger sitzen in vielen Fällen in einem Callcenter in Indien. Legen Sie einfach den Hörer auf, sollte sich ein Servicemitarbeiter unaufgefordert melden. Auf keinen Fall private Daten herausgeben und niemals Zugriff durch Installation einer Fernwartungssoftware gewähren.

 

 

Hemau – Diebstahl von zwei Mountainbikes

 

Aus der unversperrten Garage in der Fliederstraße entwendete in der Nacht von Freitag auf Samstag ein unbekannter Täter zwei Räder, der Marke Bulls und Göricke.. Es wird um Mitteilung über verdächtige Wahrnehmungen gebeten.

 

 

Laaber – illegale Müllablagerung

 

Eine Frau aus dem Raum Beratzhausen machte es sich einfach und fuhr am späten Abend des 04.09.19 mit ihrem Pkw mit Anhänger nach Eisenhammer bei Laaber und lud dort auf einer öffentliche Fläche Müll, Plastik und Glas im großen Umfang  ab. Ein aufmerksamer Bürger bemerkte dies und meldete dies der Gemeinde Laaber. Bei den Ermittlungen kam nun zudem heraus, dass der Anhänger gar nicht zugelassen und versichert war. Neben der Anzeige nach dem Abfallbeseitigungsgesetz gibt es auch noch eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Zulassungsverordnung.