SSV Jahn Regenburg gegen FC Heidenheim

Regensburg. Am Mittwoch, den 26.09.2018, trifft der SSV Jahn Regensburg in der 2. Fußball Bundesliga auf die Mannschaft des FC Heidenheim. Das Spiel wird um 18:30 Uhr angepfiffen.

Die Begegnung wurde als Spiel mit normalem Risiko eingestuft. Das Verhältnis der beiden Fangruppen zueinander wird als rivalisierend bewertet. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd erhält Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei, die Bundespolizei sowie weitere Oberpfälzer Polizeidienststellen.

Es werden etwa 8.000 Zuschauer erwartet, die das Spiel vor Ort in der Continental Arena verfolgen. Ein Großteil der erwarteten 300 Gästefans dürfte mit einem Reisebus sowie mehreren 9-Sitzern nach Regensburg kommen.

Das Stadion wird ab 17:00 Uhr geöffnet sein.

Die Polizei weist darauf hin, dass es durch Fußballfans am Mittwoch, zwischen 17:00 und 18:30 Uhr sowie zwischen 20:15 und 20:45 Uhr, zu Verkehrsstörungen im Bereich Galgenbergstraße, Autobahnanschlussstelle Universität der A3 und der Franz-Josef-Strauß-Allee kommen kann.

Heimfans werden gebeten, vorzugsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zum Stadion zu kommen. Shuttlebusse fahren wie gewohnt, von Bussteig 15 vor dem Bahnhofsgebäude ab.

Fußläufige Parkplätze befinden sich zudem an der Universität (mit P4 gekennzeichnet) und der Universitätsklinik (mit P5 gekennzeichnet). Diese Bereiche stehen kostenfrei zu Verfügung, während für die Parkplätze direkt am Stadion eine Gebühr von vier Euro erhoben wird. Hierfür ist ein Parkticket an den auf den Parkplätzen bereitgestellten Automaten zu ziehen und sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Sollte es unter Umständen zu einer Überlastung der Parkplätze unmittelbar am Stadion oder zu einem Rückstau auf die Autobahn kommen, werden eintreffende Fahrzeugführer umgehend zu dem Ausweichparkplatz an der Universitätsklinik (P5) verwiesen.

Die Geschäfte entlang der Bajuwarenstraße werden am Mittwoch zum Feierabend erfahrungsgemäß ebenfalls gut besucht sein. Dies führt regelmäßig zu Engpässen bei der Parkplatzverfügbarkeit. Festgestellte Parkverstöße außerhalb gekennzeichneter Parkflächen, bzw. im Bereich der Grünflächen, werden konsequent geahndet.