Verbandsversammlung Wasserzweckverband Laaber-Naab

Am 9. Dezember fand in Parsberg die jüngste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Laber-Naab statt. Dabei gab der neue 1. Vorsitzende Josef Bauer, Bürgermeister der Stadt Parsberg, einen Ausblick auf die Vorhaben im kommenden Jahr. Weitere Themen waren der Haushalt 2021, diverse Satzungsänderungen und angedachte Aktivitäten im Bereich Grundwasser- und Trinkwasserschutz.

Pressemitteilung des Zweckverbands der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab

(17. Dezember 2020)

 

Neues Betriebsgebäude in Hohenlohe wird fertiggestellt

Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab blickt auf das Jahr 2021

Ganz im Zeichen der Planungen für 2021, d.h. der anstehenden Maßnahmen und des Haushalts, stand am 9. Dezember die Versammlung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab im Burgsaal Parsberg, wohin der neue Verbandsvorsitzende, Parsbergs Bürgermeister Josef Bauer, eingeladen hatte. Darüber hinaus wurden Punkte in der Entschädigungssatzung, Verbandssatzung und in der Beitrags- und Gebührensatzung geändert.

Mehrere zentrale (Bau)Maßnahmen des Verbandes stehen laut Bauer im Jahr 2021 an: die Fertigstellung des neuen Betriebsgebäudes in Hohenlohe (bei Beratzhausen) sowie die Verbesserung der Stromversorgung für die Brunnen und die Wasseraufbereitung. In Funktion gehen soll auch der Brunnen V Alter Ofen, für diesen und auch für den Brunnen IV wird von Hohenlohe aus eine Netzersatzanlage eingerichtet, so dass eigene Notstromanlagen für diese Brunnen im Wasserschutzgebiet entfallen. Vorgesehen ist eine Pilotbohrung am Standort „Marienhöhe“ in Kleinprüfening. Ständig laufen Erschließungsmaßnahmen in den Mitgliedsgemeinden. Hier sind auch relevante Unterdeckungen festzustellen. Dies will Vorsitzender Bauer mit dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages erörtern. Zwar wäre es möglich, mit städtebaulichen Verträgen und Sondervereinbarungen eine Kostendeckung zu erreichen. Wenn aber etwas systemisch falsch läuft, sollte dies der Gesetzgeber regeln. Bei Erdbaumaßnahmen der Kommunen werden mit Inanspruchnahme des eigenen Baubetriebes kostengünstige Sanierungen der Wasserleitungen vorgenommen. Der schon länger ins Auge gefasste Verkauf einer Hofstelle in Grametshof wurde verschoben, zumindest bis die Festsetzung dieses Areals in Sachen Wasserschutzgebiet feststeht.

Natürlich war auch die Wassergebühr – Grundgebühr und Verbrauchsgebühr – ein Thema in der Sitzung, zumal spätestens alle vier Jahre eine Neuberechnung vorgeschrieben ist. Diese Vorgabe wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt. 1. Vorsitzender Bauer eröffnete die Diskussion mit der Bitte, bei der Grundgebühr die 100 Euro im Jahr nicht zu überschreiten. Verbandsrat Josef Pilz aus Schrotzhofen vertrat – auch als Landwirt – aber die Meinung, dass die Grundgebühr deutlich erhöht und die Verbrauchsgebühr gering angepasst werden soll. Nach verschiedenen Vorschlägen plädierte der Hohenfelser Bürgermeister Christian Graf für eine Erhöhung der Grundgebühr von derzeit monatlich sieben Euro auf acht Euro, also 96 Euro pro Jahr. Diesem Vorschlag stimmte die Versammlung dann ebenso zu wie der daraus folgenden Gebührenerhöhung für den Kubikmeter Wasser von 1,71 Euro auf 1,80 Euro zzgl. der gesetzlichen Steuer. Diese moderaten Steigerungen waren auch aus dem Grund notwendig, weil die staatlichen Zuwendungen ausgelaufen sind und daher die Gebührenminderung auf diese Weise aufgefangen werden muss.

Ein auch weiterhin brisantes Thema bleibt der Trinkwasserschutz. Werkleiter Herrler trug vor, dass die Flächenausweisungen von „roten und gelben Gebieten“ nicht von den Wasserversorgern, sondern mit dem angestrengten Vertragsverletzungsverfahren der EU zusammenhängen. Die Kooperation „Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura“, die beim Zweckverband Laber-Naab angesiedelt ist, wird ab 2021 mit angepassten Maßnahmen werben. Dabei geht es um folgende Aspekte:

  • Förderung der Grundwasserneubildung,
  • Minimierung des Stoffeintrags ins Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung,
  • Stärkung des Bodenschutzes – auch um die Filterwirkung und die Speichereigenschaften der Böden zu vergrößern,
  • Minimierung des Oberflächenabflusses und der direkten Einspeisung ins Grundwasser,
  • Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung an die natürlichen Standortverhältnisse.

Werkleiter Franz Herrler betonte, dass diese vorgeschlagenen Maßnahmen freiwillig seien. Vorsitzender Bauer dankte Herrler für die Erarbeitung dieses Maßnahmenkatalogs und drückte seine Freude darüber aus, dass Herrler nun den Vorsitz der Kooperation übernommen hat, die 30.000 Hektar Wasserschutz- und Einzugsgebietsfläche betreut. In diesen werden pro Jahr 22 Mio. Kubikmeter Wasser gefördert und rund 400.000 Einwohner versorgt.

Der für 2021 erstellte Wirtschaftsplan weist im Erfolgsplan 7.387.000 Euro Erträge und 7.987.000 Euro Aufwendungen sowie im Vermögensplan Einnahmen von 10.560.00 Euro und Ausgaben von 10.560.000 Euro auf. Im Vergleich zu 2020 ist dies bei den Erträgen eine Steigerung von ca. 5,4 Prozent und bei den Aufwendungen um ca. 2,4 Prozent. Der Vermögensplan liegt um 23 Prozent über dem Ansatz des Vorjahres.

Die Verbandsräte bekommen künftig 50 statt 30 Euro als Abgeltung für die Sitzungsteilnahme, dafür jedoch kein Kilometergeld mehr. Die arbeitsintensive Tätigkeit der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wird nun mit einer täglichen Pauschale von 150 Euro inklusive Kilometergeld vergolten.

In der Verbandssatzung wurden vor allem die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung, des Verbandsvorsitzenden, der Werkleitung und des Werkausschusses hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen und Rechtsgeschäften – konkret die von den einzelnen Organen zu verantwortenden Geldsummen – neu fixiert, weil die letzte Anpassung 2005 vorgenommen wurde. Die Verbandsversammlung muss demnach Beträge ab 250.000 Euro absegnen, der Verbandsvorsitzende kann über Beträge zwischen 20.000 und 60.000 Euro entscheiden, die Werkleitung darf über Summen bis 20.000 Euro bestimmen, der Werkausschuss von 60.000 bis 250.000 Euro.

Schulung Wasserzweckverband

Bildunterschrift:

Zwischenfrucht Schrotzhofen: Der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab bzw. die Kooperation „Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura“ bietet schon seit vielen Jahren Informationsveranstaltungen für Landwirte zu den Themen Boden- und Grundwasserschutz, Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte usw. Diese Aktivitäten sollen 2021 fortgesetzt und intensiviert werden. Im Bild Werkleiter Franz Herrler bei einer dieser Veranstaltungen. Foto: Markus Bauer

 

Erstellt von:

Presseberater Markus Bauer – Marktstraße 18 – 93176 Beratzhausen

Tel. 0171-6507799 – Mail: Bauer.Markus.Johannes@t-online.de

im Auftrag des Zweckverbands der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab

 

V.i.S.d.P. Franz Herrler

Werkleiter des Zweckverbands der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab

Grillenweg 6 – 93176 Beratzhausen

Tel.: 09493 / 9414-12 (Durchwahl) – Fax: 09493 / 9414-2012 – E-Mail: franz.herrler@zv-laber-naab.de

Internet: http://www.zv-laber-naab.de

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