Wie Bayerns Polizeiaufgabengesetz salonfähig wird!

Das ungeliebte Polizeiaufgabengesetz (PAG) wird systematisch salonfähig. Im Frühjahr wurde bayernweit kräftig gegen das PAG protestiert. Bayerns „schwarze“ VOLKSVERTRETER haben gegen den Willen ihrer Mitbürger und Mitbürgerinnen das Gesetz beschlossen.

„Die bayerische Polizei hat bald Kontrollbefugnisse, wie seit 1945 keine deutsche Behörde mehr besessen hat.“ © Hannibal Hanschke/Reuters, aus Die Zeit vom 28.03.2018

Zur Zeit werden Szenarien aufgezeigt, was alles im Fokus des PAG abgesichert und geschützt werden kann. Siehe u.a. die Berichterstattung in der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) über die Arbeit vom Verfassungsschutz bzgl. Islamisten.   Es wird die Notwendigkeit für dieses „Überwachungs- und Kontrollgesetz“ thematisch aufgezeigt. Die Medienpräsenz wird kontinuierlich von München aus gesteuert und „positiv“ geschrieben. Bis zur Wahl im Herbst soll ja die Notwendigkeit nachgewiesen und als begründet dargestellt sein.

Als nächstes werden dann Vorkommnisse dokumentiert. Einsatz mit einem islamistischen oder anderen terroristischen Hintergrund, Geschehnisse auf Veranstaltungen, die für den Schutz der Bevölkerung den Einsatz gut heissen.

Es würde mich nicht wundern, wenn auf einem der nächsten größeren Veranstaltungen in Bayern Polizeieinsätze nach dem PAG stattfinden würden.

Es bleibt zu hoffen, daß keine nennenswerten Vorkommnisse eintreten, welche die Notwendigkeit vom PAG bestätigen würden.

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